Für CT und MRT

Kasse verspricht gleiche Leistung in Österreich

Tirol
28.07.2023 10:00

Versprochen wird es schon lange. Seit der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sollten unterschiedliche Leistungen in den Bundesländern eigentlich Geschichte sein. Doch die Vereinheitlichung in allen Bereichen lässt auf sich warten. Nun wird laut ÖGK ein wichtiger Teil harmonisiert. 

Die ÖGK vermeldet einen Durchbruch bei bildgebenden Verfahren wie Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT), die für die Diagnose bestimmter Verletzungen und Erkrankungen unersetzlich sind. Ob und wie viel die Kasse dafür zahlt, war bisher in Österreich unterschiedlich, je nachdem, in welchem Bundesland man lebte. Für gleiche Leistungen wurde also unterschiedlich gezahlt. 

Zukünftig soll bundesweit einheitlich abgegolten werden
„Die Honorare und der Leistungskatalog für bildgebende Verfahren wie CT und MRT wurden nun österreichweit angeglichen“, heißt es in einer Aussendung. Alle Versicherten haben demnach künftig denselben Anspruch auf dieselbe Leistung, die bundesweit einheitlich abgegolten wird.

Bilden können in der Elektronischen Gesundheitsakte gespeichert werden
Zudem müssen Patienten die CT- und MRT-Bilder nicht mehr zum behandelnden Arzt mitbringen. Diese können künftig in der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) gespeichert werden, wenn der Patient dem zustimmt. Das schaffe die Möglichkeit, Ergebnisse verschiedener Untersuchungen besser zu vergleichen, sieht man bei der ÖGK viele Vorteile. Der Arzt hat dann über ELGA direkten Zugriff auf die Bilder.

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