Nebenbuhler erschossen

Regelrechte Hinrichtung – 20 Jahre Haft wegen Mord

Gericht
14.07.2023 14:47

Es gleicht einer Hinrichtung, was im Wiener Landesgericht verhandelt wird. Ein 36-jähriger Türke soll extra aus Deutschland nach Wien gereist sein, um dort seinen Nebenbuhler zu erschießen - mindestens sechsmal drückte er ab: „Ich habe die Waffe herausgezogen und bam, bam, bam!“ - die Geschworenen brauchen nicht lange für eine Verurteilung wegen Mord. Deswegen fasst er nicht rechtskräftige 20 Jahre Haft aus. 

„Das hättest du nicht tun sollen“ - waren die letzten Worte, die der 36-Jährige zu seinem Opfer gesagt hat, als Reaktion auf seine verzweifelten Hilferufe. Dann schoss er laut Anklage mindestens sechsmal auf den 39-jährigen Mann. Zwei Schüsse gingen genau ins Herz. 

Jugendliebe der Frau erschossen 
Eine Bluttat, „getrieben von Eifersucht und seiner gekränkten Ehre“, zeichnet die Staatsanwältin ein Bild des Motivs. Der 39-Jährige war nämlich die heimliche Affäre seiner Ehefrau seit September 2021. Die Beziehung geht aber viel weiter zurück: „Können Sie sich noch an ihre erste große Liebe erinnern? Es ist ein wunderschönes Gefühl. Doch genau diese Liebe ist es, die dem Opfer zum Verhängnis wurde. Deswegen reiste nämlich der Angeklagte nach Wien und brachte den Mann um“, so die Staatsanwältin zu den Geschworenen.

Das Wiener Opfer war die erste große Liebe der Frau. Sie heiratete aber den Angeklagten, bekam mit ihm eine Tochter. „Es war eine Ehe, geprägt von Gewalt. Am Ende durfte er sich der Ehefrau nicht mehr nähern.“ Deswegen soll die Ehefrau nach der Trennung von dem 36-Jährigen Zuflucht beim Opfer gesucht haben - die Liebe flammte wieder auf.

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Können Sie sich noch an ihre erste große Liebe erinnern? Es ist ein wunderschönes Gefühl. Doch genau diese Liebe ist es, die dem Opfer zum Verhängnis wurde. Deswegen reiste nämlich der Angeklagte nach Wien und brachte den Mann um.

Staatsanwältin zu den Geschworenen

Als der Angeklagte am 22. Februar 2022 von der Liebschaft erfuhr, soll er seine Waffe - eine Pistole - eingepackt haben und sich Hunderte Kilometer auf den Weg von Deutschland nach Wien gemacht haben. In der Wohnung des 39-Jährigen habe er diesen dann regelrecht hingerichtet.

„Er ist kein kalter Mörder“
Die mindestens sieben Schüsse interpretiert Verteidiger Rudolf Mayer aber nicht als Mord: „Das ist typisch für jemanden, der durchdreht.“ Jemanden, der in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung handelte. „Die Frage ist nicht, ob er ihn getötet hat. Die Frage ist, hat er es im Affekt getan“, plädiert der Anwalt im Namen seines Mandanten auf Totschlag.

Angebliche Sexvideos als Grund für Reise nach Wien
Der Türke selber streitet eine geplante Tötungsabsicht ab. Er sei nach Wien gefahren, um angebliche Sexvideos seiner Frau und dem Opfer zu löschen. Es hätte wenig mit Eifersucht zu tun gehabt. „Zuerst hab ich mich natürlich gefühlt, als ob man mich für blöd verkaufen würde. Aber dann ist mir klar geworden, dass sie jemand anderen treffen darf, wenn wir getrennt sind.“ Die Waffe hätte er aus Selbstschutz mitgehabt, aus Angst vor dem Mann, den er später erschoss.

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Das war der Gedanke, dass meine Frau dort war und sie mit dem verkehrt hat. Dann hab ich die Waffe rausgezogen und bam, bam, bam!

Der 39-jährige Angeklagte über die Bluttat

„Das war der Gedanke, dass meine Frau dort war und sie mit dem verkehrt hat. Und, dass auch meine Tochter sich dort aufgehalten hat und das gesehen hat. Dann hab ich die Waffe herausgezogen und bam, bam, bam“, weint der 36-Jährige vor der Richterin. 

Nach der Tat nach Georgien geflüchtet
Danach flüchtete der Türke nach Georgien, soll vorher aber noch die Familie des Opfers angerufen haben: „Ich habe meinen Ruf gesäubert, euren Sohn getötet“, so die grausamen Worte des Angeklagten. Mitansehen musste das ein guter Freund des 39-jährigen Getöteten - man hatte sich zum Serienschauen getroffen.

Augenzeuge sah seinen Freund sterben
„Ich kann diesen Tag nicht vergessen“, erklärt der 25-jährige Wiener. Distanziert und fast kalt schildert er, wie er sich neben seinen Freund auf den Boden knien musste, der Angeklagte die Waffe auch auf ihn gerichtet hat. Er erinnert sich, wie das Opfer es geschafft hat, zum Fenster zu laufen und um Hilfe zu schreien. „Dann hat er geschossen.“

Auch die Richterin wundert sich über die Gefasstheit des Tatzeugen: „Wie ging es Ihnen denn in der Situation und danach?“ - „Schlafen konnte ich gar nicht. Ich habe einen sehr guten Freund verloren. Immer, wenn ich hinausgegangen bin, musste ich nach hinten schauen. Ob er eh nicht da ist. Ich habe auch eine Therapie gemacht.“ Er wurde nach den Schüssen von dem Türken bedroht: Er solle ja nichts sagen, sonst würde es ihm gleich ergehen.

Die Geschworenen beraten gerade einmal eine Stunde, die Entscheidung ist einstimmig: Mord! „Wir sind der Meinung, dass man bei solch einer Tat nur im oberen Bereich des Strafrahmens bleiben kann. Sie haben das Opfer in einem regelrechten Overkill umgebracht“, begründet die Vorsitzende. Deswegen fasst er nicht rechtskräftige 20 Jahre Haft aus. Der Angeklagte, er nimmt das Urteil mit Fassung, erbittet Bedenkzeit.

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