Eine brutale Attacke innerhalb der Familie ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch verhandelt worden. Aufgrund einer psychischen Erkrankung wird der angeklagte Rentner aber nicht „weggesperrt“.
Seit 30 Jahren leidet der Angeklagte an einer bipolaren Störung. Zahlreiche Aufenthalte im Landeskrankenhaus Rankweil und wechselnde Medikamente zeugen von dem Versuch, die manisch-depressiven Psychosen des Kranken in den Griff zu bekommen und ihm dadurch ein einigermaßen normales Leben zu ermöglichen.
Wieder zuhause und medikamentös gut eingestellt, setzt der 73-Jährige schließlich im vergangenen Jahr in einer manischen Phase eigenmächtig seine Tabletten ab. Die Folgen sind fatal: In den frühen Morgenstunden, Anfang August, tobt der Geisteskranke in seinem Haus und schreit: „Ich bin der allerstärkste Gott von allen!“ Als sein 48-jähriger Sohn ihn mit dem Satz „Spinnst du jetzt komplett?“ in die Schranken weisen will, schüttet der im oberen Stock des Hauses brüllende Vater erhitztes Speiseöl auf seinen Filius. Bei der Attacke erleidet das Opfer Verbrennungen an Oberkörper und Oberschenkel. Nach der Tat wird der verwirrte Vater ins Landeskrankenhaus Rankweil gebracht, psychiatrisch untersucht und in weiterer Folge eine Unzurechnungsfähigkeit diagnostiziert.
In der Verhandlung am Schöffengericht in Feldkirch kann sich der Betroffene nicht mehr an die Tat erinnern. „Aber ich glaube meinem Sohn“, sagt der Pensionist, dem es dank der Verabreichung eines neuen Medikaments wieder möglich ist, allein in seinem Haus zu wohnen. Den Ausführungen von Primar Reinhard Haller, der eine stationäre Einweisung bei Einhaltung bestimmter Auflagen nicht für nötig hält, stimmen sowohl Schöffensenat als auch Patient zu. Heißt: wöchentliche Betreuung durch den psychosozialen Dienst sowie regelmäßige Kontrollen beim Psychiater.
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