Haft für Schüler (15)

Raubopfer (13): „Will nicht mehr zum Hauptbahnhof“

Salzburg
05.06.2023 18:00

Ein vorbestrafter Jugendlicher (15) brach in ein Jugendzentrum in Salzburg ein, stahl Geld, raubte Schüler aus und drohte mit dem Messer. Die Richterin verurteilte ihn jetzt zu mehr als einem Jahr Gefängnisstrafe.

Strafprozess am Montag im größten Saal des Landesgerichtes, dem Schwurgerichtssaal. Der Vorwurf? Raub, zweifacher Diebstahl, Einbruch und gefährliche Drohung. Der Angeklagte? Eher klein, schmächtig, augenscheinlich ein Kind. Doch der 15-Jährige wird aus der U-Haft von zwei kräftigen Justizwachebeamten zum Platz in der Mitte des Saals geführt. Es ist nicht sein erster Gerichtstermin – er hat schon zwei Vorstrafen und neun Monate in der Justizanstalt verbracht.

Angeklagter Schüler hat bereits zwei Vorstrafen
„Die Strafen haben wenig Wirkung gezeigt“, betont der Verteidiger und stellt Therapie in den Raum. „Er muss auf den richtigen Weg gebracht werden.“ Therapie, Krisenstelle, betreute WG: All dies hat der 15-Jährige schon hinter sich. Aufgewachsen ist er ohne Vater, die Mutter „kann sich nicht sorgen, weil sie kein Geld hat und drogenabhängig ist“, erzählt er den Schöffen. Erst Ende März ist der 15-Jährige aus der Zelle entlassen worden.

Es verging kein Monat, bis er mit straffälligen Gleichgesinnten wieder kriminell wurde: Einbruch in das Jugendzentrum am 16. April, Spielekonsole als Beute. Am 10. Mai folgten Straftaten im Stakkato: Zuerst zwang er zwei Schüler am Südtiroler Platz vor dem Hauptbahnhof, Geld herauszurücken. Aus einer Geldtasche nahm er 50 Euro, in der zweiten war nichts drinnen. Das Diebstahlsopfer raubte er kurze Zeit später aus - in einem Bus. Mit geballten Fäusten und drohenden Worten forderte er den 13-Jährigen auf, dessen Marken-Jacke herzugeben. „Sonst hätte er mich zusammengeschlagen“, sagte das erst 13-jährige Opfer und betonte zu den Folgen des Überfalles: „Ich will einfach nicht mehr zum Hauptbahnhof.“

Die Richterin spricht dem 15-Jährigen ins Gewissen und verurteilt ihn zu einem Jahr unbedingter Haft plus sechs weiteren Monaten aus Bewährungsstrafen.

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