Fussball-Landescup
vor 55 Minuten
Zwei geschützte Breitrandschildkröten hat ein Salzburger Züchter im Jahre 2021 verkauft - jedoch ohne die dafür von der EU vorgeschriebenen Bescheinigungen. Deshalb klagte die Staatsanwaltschaft den Mann nach dem Artenhandelsgesetz an.
Beim Prozess am Dienstag klärte eine zoologische Expertin den Fall auf und betonte: „Für mich liegt kein artenschutzfachlicher Verstoß vor.“ Der Züchter habe seinen Tierbestand gemeldet, es gab auch Kontrollen.
Nur beim Verkauf habe er die notwendigen Papiere nicht beantragt. 400 Euro Geldbuße soll der Salzburger nun zahlen.
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