Der Kampf um die Errichtung der Traisental-Schnellstraße in Niederösterreich geht weiter. Vertreter von drei Parteien leiteten nun sogar rechtliche Schritte gegen Infrastruktur-Ministerin Leonore Gewessler ein.
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Das gilt für Obstbauern, Pendler und für Ministerinnen. „Auch Leonore Gewessler hat sich daher an Gesetze zu halten und kann den Bau der Schnellstraße nicht einfach streichen“, heißt es von der Initiative PRO S34. Die überparteiliche Gruppe brachte eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch gegen die grüne Infrastrukturministerin ein - und durfte sich über prominenten Zuwachs freuen.
FPÖ-Nationalrat Christian Hafenecker brachte die Anzeige mit Mario Burger (ÖVP) sowie Anton Heinzl und Harald Ludwig von der SPÖ bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein. Der neueste Vorstoß im Kampf um die Traisental-Schnellstraße, aber nicht die erste Anzeige in der Causa. Eine 2021 eingebrachte Anzeige mündete nicht in Ermittlungen.
Das steckt hinter der Anzeige
„Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, im Falle eines Strafverfahrens den Vorsatz des Täters zu erheben und zu subsumieren. Der Vorsatz ist ohne Befragung der zuständigen Ministerin nicht beurteilbar. Das kann eine Strafanzeige nicht leisten. In dieser können der zuständigen Staatsanwaltschaft nur Ansätze gegeben werden, damit sie Ermittlungen aufnimmt. Um solche Ansatzpunkte zu geben, finden sich auf den Seiten 8 und 9 auch Überlegungen zum Vorsatz, der im Übrigen im Bereich der Rechtsschädigung keine gesteigerte Form der Absicht verlangt, sondern nur die unterste Schwelle des bedingten Vorsatzes erfordert“, erklärt Professor Alois Birklbauer von der Keppler Universität in Linz den neuerlichen Ansatz der Initiative PRO S34.
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