Nach Razzia in Kiew

Vorsteher von Höhlenkloster nun unter Hausarrest

Ausland
01.04.2023 22:47

Der Streit um das weltberühmte Höhlenkloster in Kiew eskaliert immer weiter. Nach einer Razzia ist nun der Vorsteher des Klosters für zwei Monate unter Hausarrest gestellt worden. Der Geistliche der ukrainisch-orthodoxen Kirche stehe unter Verdacht, die religiösen Streitigkeiten befeuert und den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gerechtfertigt zu haben, berichteten ukrainische Medien aus dem Gerichtssaal.

Der 61-jährige Metropolit Pawlo bestreitet die Vorwürfe und spricht von einem politischen Verfahren. Hintergrund sind Streitigkeiten um die Nutzung des Höhlenklosters und die Stellung der ukrainisch-orthodoxen Kirche im Land allgemein. Bis Kriegsbeginn war die Kirche dem Moskauer Patriarchat unterstellt. Obwohl sie sich nach Beginn des Konflikts vom Patriarchat lossagte, wird sie von der politischen Führung in Kiew weiterhin der Spionage und Agitation für Moskau verdächtigt. In Kiew wurde 2018 schon die von Moskau unabhängige orthodoxe Kirche der Ukraine gegründet. In dem Zusammenhang hat der Staat der ukrainisch-orthodoxen Kirche nun auch das Nutzungsrecht für das Höhlenkloster entzogen. Die dort lebenden Mönche weigern sich aber auszuziehen. Ein Gerichtsverfahren läuft.

Dutzende Gläubige protestierten am Samstag vor dem Kloster für das Oberhaupt der ukrainisch-orthodoxen Kirche. Die Versammelten, darunter auch Geistliche, schwenkten religiöse Symbole und beteten vor dem Kloster Lawra Petschersk. Dem Protest der Gläubigen stellte sich am Samstag eine kleine Gruppe von pro-ukrainischen Aktivisten entgegen. Sie schwenkten Fahnen in den Nationalfarben Blau und Gelb.

Geistlichen drohen bis zu fünf Jahre Haft
In einem von ukrainischen Medien verbreiteten Video erklärte Pawlo: „Ich habe es, ich sage und ich werde es sagen: Ich verurteile alle Angriffe auf unseren Staat, und was Russland und (Präsident Wladimir) Putin getan haben, ist nicht zu rechtfertigen.“ Er bestätigte die Durchsuchung im Kloster. Dem hohen Geistlichen drohen im Fall einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft.

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