Mysteriöser Fall
Wo sind Akten aus Helmut Kohls Regierungszeit?
Ein „Spiegel“-Bericht sorgt derzeit für Aufsehen. Denn demnach sollen bedeutende Akten aus der Regierungszeit von Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) fehlen. Wer staatliche Akten der dienstlichen Verfügung entzieht, riskiert eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen Verwahrungsbruchs …
So fehlten etwa die Originale von 70 Dokumenten, die Historiker des Instituts für Zeitgeschichte noch zu Kohls Lebzeiten zwischen 2012 und 2014 in dessen Privathaus im rheinland-pfälzischen Oggersheim kopiert hätten, berichtete das Magazin am Freitag vorab aus seiner neuen Ausgabe.
Akten gehören offiziell ins Bundesarchiv
Zu der Auswahl gehören demnach unter anderem der Vermerk über ein Treffen Kohls mit Frankreichs Präsident François Mitterrand am 16. Mai 1983 oder auch Kohls Korrespondenz mit Ministern, etwa Außenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP). Die Wissenschaftler waren damals im Auftrag des Auswärtigen Amts unterwegs, berichtete der „Spiegel“. Die Akten gehören offiziell ins Bundesarchiv, sind aber weder von Kohl noch seiner Witwe Maike Kohl-Richter übergeben worden, wie der „Spiegel“ unter Berufung auf den Präsidenten des Archivs, Michael Hollmann, berichtete.
Witwe will nichts von Dokumenten wissen
Das Kanzleramt hatte am Mittwoch in einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht angegeben, ihm sei nicht bekannt, dass sich amtliche Unterlagen bei Dritten befänden. Dem Bericht zufolge gab Kohls Witwe an, sie verfüge nicht über derartige Unterlagen.
Die Klage hatte eine freie Journalistin angestrengt, die beim Bundeskanzleramt Zugang zu den Akten beantragt hatte und schließlich 45 Dokumente einsehen durfte. Vor Gericht wollte sie erreichen, dass sie auch Unterlagen sichten darf, die möglicherweise bei Kohl-Richter liegen. Damit scheiterte sie aber.
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