Ein 25-Jähriger hat in Niederösterreich seinen Freund mit einer verbotenen Waffe bedroht. Er habe sein Geld zurückhaben und ihm „nur Angst machen“ wollen, gab er beim Prozess an. Nun wurde der Hilfsarbeiter am Landesgericht St. Pölten wegen gefährlicher Drohung und Vergehen nach dem Waffengesetz zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt!
„Lass uns wie normale Menschen reden“, rief er seinem Freund zu. Doch was für den einen eine „normale“ Unterhaltung ist, fällt in diesem Fall in die Rubrik gefährliche Drohung. Nachdem sich der Kumpel geziert hatte, Schulden bei dem 25-Jährigen zu begleichen, zückte der Mazedonier in Tulln kurzerhand einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker. Aber nur, um seiner „Bitte“ zündenden Nachdruck zu verleihen. Die durchaus elektrisierende Botschaft zeigte aber nicht die gewünschte Wirkung, denn sein Gegenüber suchte in der spannungsgeladenen Atmosphäre verängstigt das Weite.
Einschlägig vorbestraft
Nun musste sich der Wiederholungstäter vor Gericht in St. Pölten verantworten. Und das nicht zum ersten Mal. Erst vor wenigen Monaten wurde der 25-Jährige aufgrund eines fast gleichen Vorfalls verurteilt. So auch dieses Mal. Nachdem es sich bei einem Elektroschocker um eine verbotene Waffe handelt, gab es sechs Monate bedingte Haft für den Hilfsarbeiter.
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