Klagenfurts Finanzen

Kärntner Landesrechnungshof übt scharfe Kritik

Kärnten
13.03.2023 11:59

Die Geldveranlagungen der Landeshauptstadt: Diese sollte der Kärntner Landesrechnungshof im Auftrag des Landtags prüfen. Einen speziellen Fokus sollte der LRH auf den Klagenfurter Spezialfonds und das Darlehen für das Hallenbadprojekt legen.

Im vergangenen Sommer fasste der Kärntner Landtag den Beschluss: Der Landesrechnungshof solle sämtliche Geldveranlagungen der Stadt Klagenfurt „auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit“ überprüfen. Stein des Anstoßes war die Veranlagung eines Darlehens, das eigentlich für den Bau eines neuen Hallenbades gedacht war. Doch weil die Pläne dazu verworfen wurden, nahm die Landeshauptstadt die 50 Millionen Euro und steckte sie Ende 2021 in den Spezialfonds. Diese Zwischenveranlagung kritisiert der LRH scharf und sieht einen Widerspruch zum Kärntner Spekulationsverbostgesetz.

Landesrechnungshof sieht deutliche Überschreitung
Auch das generelle Ausmaß der Klagenfurter Veranlagung im Spezialfonds steht in der Kritik. Das Spekulationsverbotsgesetz begrenzt diese eigentlich mit 30 Prozent, was knapp 45,3 Millionen Euro entspricht. Im Spezialfonds liegen aber 136 Millionen – die dreifache Menge. Daher fordert der Landesrechnungshof im Bericht, die Veranlagungen an das Spekulationsverbotsgesetz anzupassen. Die Landeshauptstadt selbst war in dieser Sache immer anderer Meinung. Sie hält die Zwischenveranlagung des Darlehens für rechtskonform und bestreitet auch das Überschreiten der 30-Prozent-Grenze – dabei beruft sie sich auf die Gemeindeaufsicht und die Kapitalanlagegesellschaft, die für den Fonds zuständig ist.

„Mittlerweile hat die Stadt Klagenfurt im Dezember einen Beschluss gefasst, ihre Veranlagungen umzustellen“, erklärt LRH-Direktor Günter Bauer. „Damit hat der Bericht, aus unserer Sicht, in diesem Sinn schon seinen Zweck erfüllt.“ Ob die Veranlagungen zukünftig den Kritierien des LRH entsprechen, wird sich erst zeigen, aber die Kontrollmöglichkeiten sind begrenzt. „Eine weitere Prüfung kann nur wieder nach einem Prüfauftrag des Landtags erfolgen - wir können da nicht eigenständig tätig werden“, gibt Günter Bauer zu Bedenken.

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