27.000 € veruntreut

Buchhalter wegen Betrugs an Tiroler Gemeinde verurteilt

Österreich
06.09.2011 08:40
Zu zehn Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von knapp 4.700 Euro ist am Montag ein ehemaliger Buchhalter einer Gemeinde im Tiroler Oberland wegen schweren und gewerbsmäßigen Betrugs sowie Amtsmissbrauchs verurteilt worden. Der 47-Jährige hatte die Gemeinde zwischen 2004 und Frühjahr 2011 um rund 27.000 Euro betrogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Richter Thomas Dampf vom Innsbrucker Landesgericht erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass sich die Wiedergutmachung des Schadens, das Geständnis sowie die Selbstanzeige "massiv mildernd" ausgewirkt hätten.

Der Beschuldigte bekannte sich zu Prozessbeginn "vollinhaltlich schuldig", der 47-Jährige, der mittlerweile als Arbeiter in Südtirol beschäftigt ist, hatte Geld vom Gemeindekonto auf sein Privatkonto überwiesen und sich Gehaltsvorschüsse auszahlen lassen. Da er mehrmals Gelder abzweigte, habe er laut Staatsanwalt Johann Frischmann gewerbsmäßigen Betrug begangen. Der Angeklagte und sein Verteidiger nahmen das Urteil sofort an. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

In "schlechte Kreise geraten"
Er sei damals in "schlechte Kreise" geraten und habe über seine Verhältnisse gelebt, hatte der 47-Jährige in der Verhandlung gemeint. "Ich habe Runden geschmissen und den Großkotz gespielt", sagte der frühere Gemeindebedienstete. Anfangs überwies sich der Gemeinde-Buchhalter das Geld sogar mit Genehmigung des Bürgermeisters.

"Ich wollte es mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld zurückzahlen", erklärte der Angeklagte. Doch die "Vorschüsse" entglitten ihm, und ohne Wissen des Ortschefs sammelte sich bei 33 Zugriffen eine Summe von fast 27.000 Euro an. Er sei "in ein Radl hineingekommen", aus dem er nicht mehr herausgefunden habe.

Erster Anzeigeversuch scheiterte am Alkohol
Aufgeflogen waren die Zahlungen durch Zufall: Als der Buchhalter im Urlaub war, benötigte eine Kollegin von der Bank ein Scheckduplikat. Doch die Summe auf dem Scheck stimmte nicht mit der Rechnung überein. Als der Bürgermeister dem Angeklagten den Scheck vorhielt, wusste dieser, was es geschlagen hatte: Der Ortschef gab ihm noch etwas Zeit, um einer Anzeige mit einer reumütigen Selbstanzeige zuvorzukommen. Diese Chance wollte der Buchhalter auch nutzen – er trank sich für den ersten Versuch auf der Polizeistation allerdings so viel Mut an, dass er nicht mehr vernehmungsfähig war. Erst beim zweiten Mal – diesmal mit Anwalt – gelang die Selbstanzeige.

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