Ältere Menschen um ihr Erspartes zu bringen, ist das Ziel des Trickbetrugs am Telefon. Der beste Schutz gegen die raffinierten Angriffe ist Wissen. Der Tiroler Rechtsanwalt Christoph Huber klärt im Rahmen der Serie „Krone § Recht“ auf.
„Hallo, wie geht’s dir?“, „Wer ist denn da?“, „Kennst du mich nicht mehr?“, „Bist du es Andi?“, „Ja, genau!“ - so oder so ähnlich leiten Telefon-Trickbetrüger den sogenannten Enkeltrick ein. Das Vorgehen ist äußerst raffiniert und verläuft nach dem immer gleichen Schema. Je nachdem, was die Täter in diesen ersten Sätzen am Telefon in Erfahrung bringen, geben sie sich als Enkelin/Enkel, Tochter/Sohn usw. aus. Den Betrügern spielt die Angst der Opfer, als vergesslich zu gelten und die eigenen Verwandten nicht mehr zu erkennen, in die Hände.
Lügenmärchen über Notlage
Hat der Täter erst einmal eine Identität erhalten, berichtet er von seiner erfundenen Notlage. Vom Autounfall bis zur Kaution für den Wohnungskauf - was auch immer es ist, der vermeintliche Verwandte braucht dafür dringend und sofort Bargeld. Gleichzeitig drängen die Täter darauf, niemanden etwas zu verraten, weil die Notlage peinlich oder der Wohnungskauf eine Überraschung ist.
Einziger Schutz ist vorbeugen und ältere Menschen auf diese Betrugsmasche hinweisen.
Rechtsanwalt Christoph Huber
Eine dritte Person fungiert als Bote, holt schließlich das Geld ab. Ist dieses übergeben, ist es zumeist unwiederbringlich weg, da es keinen Anhaltspunkt zu den Tätern gibt. Einziger Schutz ist vorbeugen und ältere Menschen auf diese Betrugsmasche hinweisen.
Bei dem Enkeltrick und bei Phishing handelt es sich meist um ein bandenmäßig organisiertes Verbrechen.
Wenn die „Bank“ oder die „Polizei“ anruft
Weitaus mehr Handhabe hat man übrigens im Fall von „Phishing“. Dabei geben sich die Betrüger am Telefon zumeist als Bankangestellte oder Polizeibeamte aus und versuchen Zugang zum Bankkonto zu erlangen. Die Technik ist inzwischen derart ausgefeilt, dass Telefonnummern gespiegelt werden, das heißt, die aufscheinende Nummer entspricht tatsächlich der Originaltelefonnummer des Bankinstituts oder auch der Polizei. Handelt es sich nicht um grob fahrlässiges Verhalten des Opfers, haftet beim Phishing das Geldinstitut.
Auf jeden Fall gilt: Sollten Sie auf einen Trickbetrüger hereingefallen sein, informieren Sie die Polizei, wenden Sie sich an Ihre Rechtsvertretung.
Christoph Huber
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