06.02.2023 05:58 |
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Behörde prüfte

Stichwahl ist trotz „wesentlichem Mangel“ gültig

Der Urnengang in Deutschkreutz müsste eigentlich aufgehoben werden. Doch der Landeswahlbehörde sind die Hände gebunden.

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„Wo kein Kläger, da kein Richter“ - daran erinnert das Ergebnis, zu dem die Landeswahlbehörde nach Untersuchung der Bürgermeister-Stichwahl in Deutschkreutz gekommen ist. In der Stellungnahme, die der „Krone“ vorliegt, wird angeführt, dass das Wahlverfahren „nicht gesetzeskonform“ und mit einem „wesentlichen Mangel“ behaftet war, der „zur Aufhebung der Wahl geführt hätte“. Allein: Folgen hat das keine. Da kein Einspruch gegen die Wahl eingebracht worden sei, „kann mangels gesetzlicher Legitimation seitens der Landeswahlbehörde keine Aufhebung des Wahlverfahrens erfolgen“, heißt es in dem Schreiben.

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