Erleichterungen kommen

Ukraine-Vertriebene dürfen bald jeden Job machen

Österreich
02.02.2023 06:43

Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine hat die EU die Massenzustrom-Richtlinie aktiviert. Neben einem zeitlich beschränkten Aufenthaltsstatus für Ukraine-Vertriebene erhalten diese dadurch auch Zugang zu nationalen Arbeitsmärkten wie jenen in Österreich. Die Richtlinie ist hier seit März 2022 umgesetzt. Jetzt wurden fürs zweite Quartal 2023 Erleichterungen angekündigt. Vertriebene sollen dann Österreichern und EU-Bürgern gleichgestellt werden und jeden Job annehmen dürfen.

In Zukunft sollen alle Ukraine-Flüchtlinge, die einen Ausweis für Vertriebene („Blaue Karte“) ausgestellt bekommen haben, nämlich vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen sein, teilte das Arbeitsministerium mit. Dann können sie - sofort und auch ohne Beschäftigungsbewilligung - jede Arbeit annehmen. Vertriebene unterliegen somit den gleichen Regeln wie österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Menschen aus EU-Partnerstaaten.

„Die Neuerung wird nach Durchführung des parlamentarischen Verfahrens voraussichtlich im zweiten Quartal 2023 in Kraft treten“, hieß es in der Mitteilung des Arbeitsministeriums. „Bis zu diesem Zeitpunkt ist weiterhin eine Beschäftigungsbewilligung notwendig.“ Ziel sei „eine noch schnellere Arbeitsaufnahme und auch die Beschäftigung in der Arbeitskräfteüberlassung und mittels Dienstleistungsscheck“. Vertriebene werden dann auch als arbeitslos beim AMS vorgemerkt. Dies werde nach Inkrafttreten zu einer etwas höheren Arbeitslosigkeit führen.

Arbeitsmarktzugang wird weiter entbürokratisiert
Bisher bzw. vorerst noch kann eine Beschäftigungsbewilligung nach Ausstellung der Blauen Karte durch das Innenministerium für alle Branchen in einem vereinfachten Verfahren ohne Arbeitsmarktprüfung erteilt werden. Das geht normalerweise innerhalb von einem oder zwei Werktagen. Aus Sicht des Arbeitsministeriums war der Vorteil hierbei vor allem anfangs, dass ein Monitoring stattfindet - unter anderem zur Sicherstellung fairer Lohn- und Arbeitsbedingungen durch das AMS. Mittlerweile seien die Rahmenbedingungen aber klarer und weitere Beratungsmechanismen etabliert, sodass der Arbeitsmarktzugang weiter entbürokratisiert werden könne.

Bis jetzt nicht drin war eine Beschäftigungsbewilligung in der Arbeitskräfteüberlassung und für haushaltsnahe Dienstleistungen in Privathaushalten via Dienstleistungsscheck. Das soll sich ändern, denn Erfahrungen aus Deutschland zeigen laut Arbeitsministerium, dass die Arbeitskräfteüberlassung oftmals der erste Schritt in den Arbeitsmarkt sei. Mit dem angestrebten „Bürokratieabbau“ werde seitens des Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft ein wichtiger Schritt gesetzt, „um eine noch raschere Beschäftigungsaufnahme zu ermöglichen“. Mehr Vertriebene sollen Beschäftigung und damit Perspektiven finden.

Kocher: „Vertriebenen steht Arbeitsmarkt offen“
„Ein Jahr nach Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine sind wir weiterhin entschlossen, vertriebene Menschen, die in Österreich arbeiten wollen, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen“, wurde Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) zitiert. „Der nun völlig freie Arbeitsmarktzugang ist ein weiteres Zeichen, dass den vertriebenen Menschen aus der Ukraine der österreichische Arbeitsmarkt offensteht.“

Ende Dezember 2022 sind 13.546 Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich beschäftigt gewesen. Ein Anstieg von fast 8200 übers Jahr durch die Vertriebenen-Regelung entsprach mehr als einer Verdoppelung. Insgesamt seien die Arbeitskräfte gut integriert. Systematische Verstöße gegen das Arbeits- und Sozialrecht durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber seien nicht bekannt, so das Arbeitsministerium.

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