Geschworene am Zug

Terrorprozess geht zu Ende: Fertiges Puzzle?

Gericht
31.01.2023 16:04

Nach 14 Verhandlungstagen kommen nun die Staatsanwaltschaft, Privatbeteiligtenvertreter und die Verteidiger das letzte Mal zu Wort. Während sich der Anklägerin ein schlüssiges Bild der Tatabläufe bietet, sehen die Anwälte die meisten Vorwürfe nicht für haltbar. Allen voran die Beteiligung an terroristischen Straftaten in Verbindung mit Mord. 

„Heute ist der Attentäter tot und mit ihm vier unschuldige Menschen. Und da, wegen der Beitragshandlungen der hier Sitzenden“, konfrontiert die Staatsanwältin die sechs angeklagten Männer ein letztes Mal mit den Vorwürfen. Die Beteiligung an terroristischen Straftaten in Verbindung mit Mord, terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation lauten sie. Mit einer Höchststrafe von lebenslanger Haft. 

Dieser angeklagten Verbrechen ist sich die Staatsanwältin sicher. Die Verantwortungen der sechs Männer hält sie für äußerst unglaubwürdig: „Was macht man mit einer Kalaschnikow und scharfer Munition? Eine Kalaschnikow wurde einzig gebaut, um zu töten.“ Und genau das hätten die Angeklagten gewusst und unterstützt. Der Erstangeklagte wäre beim gescheiterten Munitionskauf in der Slowakei dabei gewesen. Der Zweit- und Drittangeklagte hätten Kujtim F. sogar bei der Zielauswahl des Terroranschlags geholfen, ihn fortlaufend bestärkt.

Äußere Erscheinung des Attentäters ausschlaggebend?
Sogar das DNA-Gutachten bestätige, dass Spuren des Viertangeklagten an sämtlichen Anschlagsutensilien zu finden waren. Und auch an dem Siegelring von Kujtim F., den er auch beim Wiener Attentat trug. Der Waffenhändler und fünfte Angeklagte hätte ebenfalls genau gewusst, wofür die Kalaschnikow und Pistole verwendet werden würde. „Durch das äußere Erscheinungsbild war klar, dass Kujtim mit der Waffe und Munition einen terroristischen Anschlag verüben wird“, so einer der Begründungen der Staatsanwältin. 

Und zu guter Letzt der Sechstangeklagte: Er sei ein langjähriger Freund des Schützen, teilte seinen radikalen Hintergrund. „Jeder weiß, dass im Koran töten erlaubt ist. Er hat nicht selbst getötet, aber hat beigetragen, dass jemand andere tötet“, beschreibt die Anklägerin die Unterstützung von Kujtim F. durch den jungen Mann.

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Jeder weiß, dass im Koran töten erlaubt ist. Er hat nicht selbst getötet, aber hat beigetragen, dass jemand andere tötet.

Staatsanwältin über den Sechstangeklagten

Somit seien der Ablauf in den Monaten vor dem Terroranschlag in der Wiener Innenstadt am 2. November 2020 klar und sie richtet sich an die Geschworenen: „Sie müssen sich die Gesamtheit der Tat als Puzzle vorstellen. Erst zusammengesetzt ergibt sich ein schlüssiges Bild.“

„Trauen Sie ihm das zu?“
Dieses Bild ist aber weniger schlüssig für die Verteidiger der Männer. Zuerst kommt David Jodlbauer für den Erstangeklagten zu Wort. Sein Mandant sitzt als einziger nicht in Untersuchungshaft. „Sie haben ihn vielleicht mit mir im Raucherhof getroffen. Oder als er sich ein Red Bull gekauft hat. Sie haben gesehen, was er an hatte und wie er spricht. Und jetzt müssen Sie sich fragen, trauen Sie ihm das zu? Die Unterstützung des Terroranschlags?“, richtet auch der Anwalt sich zuerst an die Geschworenen. Schließlich müssten diese über die Schuld der Angeklagten entscheiden. 

Verteidiger David Jodlbauer vertritt den Erstangeklagten. Der war während des Prozess nicht in U-Haft. (Bild: Vzg)
Verteidiger David Jodlbauer vertritt den Erstangeklagten. Der war während des Prozess nicht in U-Haft.
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Wie furchtbar dieser Anschlag auch war. Wie furchtbar Terrorismus auch ist. Unsere Antwort als Gesellschaft kann nicht sein, weniger genau hinzuschauen. Unsere Antwort als Gesellschaft kann nicht sein, jemanden zu verurteilen, weil der Mörder nicht mehr da sitzen kann.

Verteidiger David Jodlbauer

Jodlbauer fordert den Freispruch für seinen Mandanten. Die Staatsanwaltschaft räume sogar ein, sein 23-jähriger Mandant im Vorfeld nicht gewusst hätte, was der Zweck der Fahrt in die Slowakei war. „Was wirft sie ihm dann noch vor?“, fragt der Verteidiger in den großen Schwurgerichtssaal - „Wie furchtbar dieser Anschlag auch war. Wie furchtbar Terrorismus auch ist. Unsere Antwort als Gesellschaft kann nicht sein, weniger genau hinzuschauen. Unsere Antwort als Gesellschaft kann nicht sein, jemanden zu verurteilen, weil der Mörder nicht mehr da sitzen kann.“

„Das Puzzle ist leider Gottes nicht zusammengesetzt.“
Auch Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger gibt der Staatsanwältin Kontra und bedient sich ihrer Metapher: „Das Puzzle ist leider Gottes nicht zusammengesetzt. Wir haben den Rand, aber in der Mitte fehlt alles.“ Seinem Mandanten - dem Zweitangeklagten - wird vorgeworfen, er hätte Propagandamaterial des IS verbreitet und einen psychischen Tatbeitrag zum Terroranschlag geleistet. Der sei aber laut Arbacher-Stöger nicht nachweisbar. Er appelliert an die Geschworenen: „Mein Mandant ist 20 Jahre alt. Bei ihm geht's um die Wurscht - auf gut Oberösterreichisch.“

Anwalt Manfred Arbacher-Stöger verteidigt den Zweitangeklagten. (Bild: Zwefo)
Anwalt Manfred Arbacher-Stöger verteidigt den Zweitangeklagten.

Harmloser Buchaustausch am Tag des Terroranschlags?
Die Forderung nach Freisprüchen zieht sich auch bis zum Drittangeklagten: Anwalt Rudolf Mayer erinnert, dass er seinen Mandanten schon bei seinem ersten Prozess verteidigt habe. Damals stand dieser zusammen mit dem späteren Attentäter Kujtim F. vor Gericht. Zwar seien die beiden Freunde gewesen und das auch nach ihrer gemeinsamen Haft. Beim Terroranschlag hätte der Drittangeklagte den Schützen aber nicht unterstützt. Am Nachmittag des 2. Novembers 2020 hätte lediglich ein Buchaustausch mit Kujtim F. stattgefunden. 

Anwälte Elmar Kresbach und Rudolf Mayer verteidigen den Dritt- und Viertangeklagten (Bild: Krone KREATIV,Zwefo)
Anwälte Elmar Kresbach und Rudolf Mayer verteidigen den Dritt- und Viertangeklagten

Hypothese der Staatsanwaltschaft stimme nicht
Zu einem langen und ausführlichen Schlussplädoyer holt Elmar Kresbach aus. Über eine Stunde setzt sich der Anwalt für seinen Klienten ein. Mit dem Schluss: „Ich habe in diesem Fall keine einen Schuldspruch tragende Antworten.“ Die Hypothesen der Staatsanwaltschaft stimme schlicht und einfach nicht. Es hätte nie Berührungspunkte zwischen dem Viertangeklagten und dem Attentäter gegeben. Trotzdem wohnte der 28-Jährige eine Zeit bei Kujtim F.: „Wenn er in dieser Wohnung nicht geschlafen hätte, wäre er nicht hier. Es gibt sonst nichts“, so Kresbach. Für eine Verurteilung gäbe es zu wenig Gewissheit. 

„Keine Ahnung von teuflischen Plänen“
Anders bei dem Waffenhändler des Wiener Attentäters. Er bekennt sich zu dem Verkauf der Kalaschnikow, der Pistole und Patronen schuldig. Aber: „Es hat das gesamte Beweisverfahren keine Anhaltspunkte geliefert, dass mein Mandant ein Islamist oder Terrorist ist“, so seine Verteidigerin Astrid Wagner. Sogar der Verfassungsschutz kam zu diesem Schluss. „Er hatte keine Ahnung von den teuflischen Plänen, die in diesem Gehirn des Attentäters heranreiften. Er wusste leider nichts über diesen Menschen.“ Dass der Fünftangeklagte alleine durch die äußere Erscheinung von Kujtim F. von Anschlagsplänen ausgehen musste, stimmt Wagner empört: „Ich fahre jeden Tag mit der U-Bahn. Dann sehe ich jeden Tag sogenannte Islamisten. Und das wegen des Aussehens zu wissen, dazu will ich mich gar nicht näher äußern.“

Astrid Wagner verteidigt den Waffenhändler des Wiener Attentäters. (Bild: Denise Auer)
Astrid Wagner verteidigt den Waffenhändler des Wiener Attentäters.

Anwalt Wolfgang Mekis kommt als Letztes zu Wort. Sein Mandant soll den Kontakt zum fünftangeklagten Waffenhändler hergestellt haben. Dass mit diesem Sturmgewehr und der Pistole aber ein Terroranschlag verübt werden würde, hätte er nicht gewusst. Sein Verteidiger sagt: „Er wollte bei der Polizei helfen, den Sachverhalt aufzuklären. Er hätte sich nie gedacht, dass er am Ende hier sitzt.“ Für die Beihilfe zum Waffenkauf bekennt sich der 22-Jährige auch schuldig. 

Urteile fallen am 1. Februar 2023
Am 1. Februar sind nun die Geschworenen am Zug. Durch die Bank wurden sie im großen Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht gelobt: Es sei außergewöhnlich, wie aufmerksam sie den Prozess verfolgten, wie vernünftig sie nachfragten. Jetzt muss über die Schuld der sechs Männer, die laut Staatsanwaltschaft Kujtim F. beim Wiener Terroranschlag unterstützen, entschieden werden.

Dem Erst-, Dritt-, Viert- und Fünftangeklagten drohen bei einem Schuldspruch laut Anklage bis zu lebenslange Haft. Zwei Männer müssen bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe fürchten. Zum Zeitpunkt des Attentats waren sie unter 21 Jahre alt. 

 Kronen Zeitung
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