Urteil in Vorarlberg

Neunjährige von Untermieter sexuell missbraucht

Gericht
25.01.2023 10:30

Zu 15 Monate teilbedingter Haft ist am Dienstag ein 33-jähriger Tiroler am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) verurteilt worden. Der Mann hatte sich an der Tochter seines Vermieters vergangen.

Schon länger wohnte der Invalidenrentner zur Untermiete in dem Einfamilienhaus. Offensichtlich war der Mann bestens in die Familie integriert. Denn die neunjährige Tochter des Vermieters durfte sogar ab und zu im Bett des 33-Jährigen übernachten. So auch in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai vergangenen Jahres. Der Alkoholisierte legte sich zu dem schlafenden Kind und begann es im Intimbereich zu streicheln.

„Hatte genug getrunken“
Als die Neunjährige dadurch wach wurde, ließ er von ihr ab und erstattete zwei Tage später Selbstanzeige bei der Polizei. Im Prozess bekannte sich der Mann vollumfänglich schuldig. Warum er sich an dem Kind, das ihm so vertraut hatte, verging, konnte sich der bislang Unbescholtene nur durch seine Alkoholisierung an jenem Abend erklären.
Auf Frage der Richterin, ob er denn zum Tatzeitpunkt „schwer alkoholisiert“ oder nur „angeheitert“ gewesen sei, antwortete der Beschuldigte: „Ich hatte damals jedenfalls genug getrunken. Wie viel, habe ich verdrängt. Ich befinde mich in therapeutischer Behandlung.“

Schuldig im Sinne der Anklage
Da sich auch die Angaben des kontradiktorisch einvernommenen Opfers mit den Aussagen des Beschuldigten deckten, fiel nach kurzer Beratung das nicht rechtskräftige Urteil des Schöffensenats: schuldig im Sinne der Anklage. Richterin Silke Sandholzer verhängte über den 33-Jährigen eine Freiheitsstrafe in der Dauer von 15 Monaten, zehn Monate davon auf eine Probezeit von drei Jahren. Außerdem muss der Verurteilte dem Opfer einen Teilschadensbetrag in Höhe von 3000 Euro bezahlen.

Mit ein paar Worten an den Straftäter schloss Frau Rat die Verhandlung: „Was Sie getan haben, ist kein Ausrutscher, sondern ein schwerwiegendes Verbrechen. Mit Geld ist der Schaden, den das Kind erlitt, nicht gutzumachen. Deshalb musste ein Teil der Haftstrafe unbedingt ausgesprochen werden.“

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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