Generell sei es eine rücksichtslose und gefährliche Unsitte, Dinge einfach aus dem Fenster zu werfen, so ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. "Im Einzelfall können auch strafrechtliche Konsequenzen die Folge sein." Wenn eine weggeworfene Zigarette beispielsweise einen Waldbrand verursache, "kann das neben Schadenersatz-Ansprüchen auch eine gerichtliche Verurteilung mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe nach sich ziehen", erläutert Hoffer.
Dass die Strafen aber nicht immer so hoch sind, zeigt ein Fall aus Wien. Dort hat eine Autofahrerin durch ihre hinausgeworfene Zigarette zwar niemanden gefährdet, aber dennoch eine Straftat begangen.
Sie wurde wegen eines Verstoßes gegen das Wiener Reinhaltegesetz zu einer Verwaltungsstrafe von 75 Euro verurteilt. "Dieses Gesetz, unter das auch die Strafe für das berühmte 'Hundegackerl' fällt, sieht einen Strafrahmen von 1.000 Euro für jede Verunreinigung der Straße vor", so Hoffer.
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