Von der Bühne direkt in den Gerichtssaal: Erst am Vortag füllte der Deutschrapper noch eine Halle in Kempten (Deutschland) im Zuge seiner Tour. Jetzt muss er in Wien im Strafgericht antanzen. Der Vorwurf: Zusammen mit zwei Freunden soll er einen Würstelstand-Besitzer geschlagen haben. Nach kurzer Verhandlung wurde der Rapper bereits freigesprochen.
Gerade noch rechtzeitig traf RAF Camora im Wiener Landesgericht ein. Sein Flug aus München startete nämlich mit Verspätung. Unter Blitzlichtgewitter trat er zusammen mit seinem Verteidiger Philipp Wolm als Drittangeklagter in den Saal ein. Genau wie der Zweitangeklagte - vertreten von Anwalt Klaus Ainedter. Der Hauptbeschuldigte, ein weiterer Kollege der beiden, sei an Corona erkrankt. Die Sache gegen ihn wird zu Beginn gleich ausgeschieden.
Würstelstand-Besitzer getreten und geschlagen
Vor einem gut gefüllten Zuschauerraum trägt die Staatsanwältin die Anklage vor: Nach einem Videodreh hätten Raphael Ragucci - wie RAF Camora mit bürgerlichem Namen heißt - und die zwei anderen Männer bei einem Würstelstand in Wien Essen kaufen wollen. Der Inhaber soll aber nichts mehr gehabt haben. Dann begann die Stänkerei. Laut Staatsanwaltschaft sollen sie den Würstelstand-Betreiber schließlich geschlagen und getreten haben. Prellungen und Hämatome waren das Ergebnis.
RAF Camora und Kollege bekennen sich nicht schuldig
Verteidiger Klaus Ainedter, er vertritt den Zweitangeklagten, kündigt gleich an, dass sein Mandant sich nicht schuldig bekennen werde: „Weil er an der Körperverletzung überhaupt nicht beteiligt war.“ Das sei lediglich der nicht anwesende Hauptangeklagte gewesen. „Ein bissl musste ich schon schmunzeln, als ich den Strafantrag gelesen hab“, so Ainedter in seinem Eröffnungsvortrag zu der „Würstelstandbegegnung“.
Auch Anwalt Philipp Wolm kann den Strafantrag gegen seinen Mandanten Raphael Ragucci aka RAF Camora nicht verstehen: „Es ist mir nicht erkenntlich, warum er die Ehre hat, heute hier teilzunehmen.“ Auch der Deutschrapper werde sich nicht schuldig bekennen. Er hätte nur deeskalierend eingewirkt.
„Er war auf jeden Fall mutig!“
Die zwei Angeklagten schildern die Auseinandersetzung am Würstelstand anders. Der Inhaber hätten ihnen nichts mehr verkaufen wollen und die drei sofort beschimpft. „Geht das nicht ein bisschen freundlicher“, soll der Erstangeklagte gesagt haben und warf seine E-Zigarette über die Theke. Dann soll der Budenbesitzer ein Brotmesser gezogen haben.
„Er war auf jeden Fall mutig. Das muss man schon sagen“, räumt RAF Camora ein. Schließlich seien sie zu dritt gewesen. „Ich hab dann gesagt: ‚Lass gehen. Lass abhauen‘“, so der Rapper. Hingetreten oder -geschlagen habe er nie. Im Gegenteil: Er will deeskalierend gewirkt haben. „Aber er war on fire“, erinnert sich Ragucci.
Cheerleader als Zeugen geladen
Im Zeugenstand klagt der Inhalber des Würstelstandes sein Leid: Er will von mindestens zwei attackiert worden sein. Sei auf einem Ohr taub gewesen und sonst schwer verletzt. Die drei Cheerleader, die bei dem Videodreh des Liedes „Letztes Mal“ mitgespielt haben, wollen aber nichts gesehen haben. Sie standen auf der anderen Straßenseite, bekamen von der Rauferei aber nichts mit.
Am Ende fordert sogar die Staatsanwältin einen Freispruch. Es sei nicht sicher, ob RAF Camora und der Zweitangeklagte an der Rauferei überhaupt beteiligt gewesen seien. Und so kommt es auch. Der Richter spricht beide von den Vorwürfen frei!
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