Am Donnerstag tritt die Strompreisbremse für Privathaushalte in Kraft. Die neue Maßnahme sei allerdings nur „Symptombekämpfung“, sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Eine europaweite Lösung wäre die beste, um Preise zu senken.
So sieht das auch Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne), die sich etwa für einen gemeinsamen Gaseinkauf in der EU ausspricht. Am 13. Dezember wird sie sich mit den EU-Energieministerinnen und -ministern beraten. Fix ist in Österreich unter anderem jedenfalls die Stromkostenbremse für Privathaushalte.
Von dieser profitieren jene Personen, die einen aufrechten Stromlieferungsvertrag für einen Haushalts-Zählpunkt haben. Konkret stützt der Bund den Preis bis zu einem Verbrauch von 2900 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr. Den Zuschuss gibt es dann, wenn der untere Schwellenwert von zehn Cent pro Kilowattstunde überschritten wird. Der Bund fördert den Preisanteil, der darüber liegt, bis zu einem Schwellenwert von 40 Cent/kWh. Laut Brunner wird die Stromkostenbremse einen Haushalt um durchschnittlich 500 Euro pro Jahr entlasten.
Zusatzkontingent ab vier Personen
Haushalte ab vier Personen, die höhere Stromkosten haben, bekommen ein Zusatzkontingent. Leben mehr als drei Menschen zusammen, gibt es für jede zusätzliche Person eine weitere Förderung von 350 kWh zu 30 Cent. Das entspreche mehr als 100 Euro pro Person und Jahr, rechnete Brunner vor. Darüber hinaus ist ein Netzkostenzuschuss in der Höhe von 75 Prozent geplant (Obergrenze 200 Euro jährlich), worauf jene Haushalte Anspruch haben, die von der GIS-Gebühr befreit sind. Ein eigener Antrag ist für die Stromkostenbremse nicht nötig, die Förderung soll spätestens bei der Jahresabrechnung berücksichtigt werden.
„Härten abfedern“
Der Staat könne zwar nicht zu hundert Prozent alle Krisen kompensieren, aber Härten abfedern, sagte Brunner in einer Pressekonferenz am Mittwoch. Gewessler sprach ebenfalls von einem wichtigen Baustein, der „schnell und unkompliziert“ wirke. Insgesamt nimmt der Bund vier Milliarden Euro für die Strompreisbremse in die Hand. Sie gilt vorläufig bis Juni 2024.









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