Neid auf Kindesvater

Mutter sperrte Tochter aus Eigensucht 7 Jahre ein

Ausland
09.02.2026 15:08
Porträt von krone.at
Von krone.at

Aus purer Eigensucht und Neid auf den Kindesvater soll eine Frau in Deutschland ihre kleine Tochter sieben Jahre lang weggesperrt haben – im Haus der Großeltern, die ihre Tochter laut Anklage dabei unterstützten. Das völlig verwahrloste Kind leidet unter massiven Folgen.

Sie ging nur auf Zehenspitzen, hatte Gleichgewichtsstörungen und war völlig verängstigt: Als eine Achtjährige im September 2022 von Polizei und Jugendamt aus einem Haus im deutschen Sauerland befreit wurde, litt sie unter psychischen, körperlichen und sozial-emotionalen Störungen.

In einem am Montag am Landgericht Siegen erneut gestarteten Prozess gegen die Mutter ist die Liste der Vorwürfe lang: Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung, die Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten, Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung. Sie habe ihr Kind mit „böswilliger Vernachlässigung“ schwer geschädigt, schilderte Staatsanwältin Christina Lukas bei der Anklageverlesung. Die Großeltern der heute Zwölfjährigen sind wegen Beihilfe angeklagt.

Jahrelang abgeschottet
Die Mutter habe ihre Tochter all die Jahre völlig abgeschottet von der Außenwelt aufwachsen lassen. Als das Kind 2020/2021 hätte eingeschult werden müssen, habe die Frau auch das durch ihr „aktives Einsperren“ verhindert, sagte Lukas. Medizinische Diagnosen nach der Befreiung ergaben massive seelische und körperliche Störungen wie Phobien gegen Unbekanntes und gravierende Essstörungen.

Das Mädchen musste laut Staatsanwältin mehrere Monate auf einer Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt werden. Sie war auf 35 Kilogramm abgemagert. Sportliche Betätigungen machten ihr Angst. Sie benötige weiterhin ambulante Therapie.

Anklage: Kind sollte vom Vater abgeschirmt werden
Das alles geschah „aus purer Eigensucht“, ist die Staatsanwältin überzeugt. Nur in den ersten sechs Lebensmonaten habe die Angeklagte dem Vater Kontakt zu seiner Tochter gewährt, danach diesen blockiert. Sie wollte demnach das Kind „ganz für sich alleine haben“. Die Großeltern hätten ihre Tochter unterstützt, Lebensmittel für das Versteck besorgt, das Umfeld belogen, immer wieder behauptet, Tochter und Enkelkind lebten in Italien, schilderte die Staatsanwältin. Nach einer Information der italienischen Behörden im September 2022, wonach die Mutter nie an der angegebenen Adresse in Italien gewohnt hatte, erfolgten Hausdurchsuchung und Befreiung.

Bei dem internen Gespräch habe ein Gutachter den Hinweis gegeben, dass bei der Mutter womöglich eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit vorliegen könnte, erklärte die Richterin. Die Staatsanwaltschaft habe daher noch keine Angaben dazu machen können, welches Strafmaß sie fordern werde. Die Richterin schloss die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung aus. Sie begründete das vor allem mit einem Suizidversuch der Angeklagten im Jänner. Laut Gutachter sehe sie sich öffentlich als „Monster“ dargestellt. Am Montag wirkte die Frau entspannt, sie lächelte mehrfach und tauschte sich teilweise lachend mit ihrem Anwalt aus. Der Prozess musste neu gestartet werden, weil es zuvor mehrfach zu Verzögerungen gekommen war.

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