Wahnsinnstat in Wien

Zeugin: „Trat Kopf des Opfers wie einen Fußball“

Gericht
10.10.2022 16:00

Mittagszeit im Schanigarten am Meidlinger Platzl in Wien. „Aus schlechter Laune“ attackierte ein 18-Jähriger einen 53-jährigen Passanten. Jetzt landete der junge Täter vor Gericht. War es ein Mordversuch?

Es hätte ein gemütlicher Spaziergang zur Bank sein sollen. Doch als der 53-jährige Ronald F. am 2. Mai über die Meidlinger Hauptstraße in Richtung Wohnung zurückschlenderte, veränderte ein unbegreiflicher Vorfall sein Leben.

Filmriss vorm Schanigarten
„Ich studierte meine Bankauszüge, als ich mich angesprochen fühlte und kurz stehen blieb.“ - Daran erinnert er sich noch, ehe der Film abreißt. Es folgten zehn Tage Krankenhaus durch multiple Verletzungen wie etwa Knöchel- und Jochbeinbrüche, anhaltende Schmerzen und psychische Probleme mit häufigen Panikattacken.

Opfer und Täter kannten sich nicht
Für das, was Herrn F. passierte, musste sich am Montag ein 18-Jähriger wegen versuchten Mordes am Wiener Landesgericht verantworten. Der von Anita Schattner verteidigte schmächtige Angeklagte saß am besagten Tag in einem Schanigarten am Meidlinger Platzl. Er hatte zuvor Cannabis geraucht und Whiskey getrunken.

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Obwohl sein Opfer regungslos am Boden lag, trat der Täter noch zweimal mit voller Wucht auf den Kopf des Mannes ein.

Der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.

Beim zweiten Schlag ging Ronald F. zu Boden
„Der Täter war schlecht gelaunt und in aggressiver Stimmung“, lautete die Anklage. Als nun Ronald F. gegen Mittag in der Nähe des Gastgartens stehen blieb, stänkerte ihn der junge Mann an. Momente später versetzte er seinem Zufallsopfer eine Watsche. Beim zweiten Schlag ging Ronald F. zu Boden, schlug lautstark mit dem Kopf auf dem Beton auf.

Geschworene entschieden auf absichtlich schwere Körperverletzung
„Obwohl sein Opfer regungslos am Boden lag, trat er noch zweimal mit voller Wucht auf den Kopf des Mannes ein“, so der Staatsanwalt. Eine Zeugin bestätigte: „Er trat so fest, als würde er auf einen Fußball treten.“ Die Geschworenen entschieden aber auf absichtlich schwere Körperverletzung: 3,5 Jahre Haft. Das Opfer bekommt 7370 Euro Schmerzensgeld. Der Angeklagte nimmt an, der Staatsanwalt überlegt noch.

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