Tiroler Landtagswahl

Die wichtigsten Fragen rund um den Urnengang

Tirol
25.09.2022 08:00

Wenn heute gewählt wird, gilt es, einige Regelungen zu beachten. Was darf beim Urnengang auf keinen Fall fehlen, was ist ein No-Go? Die „Tiroler Krone“ beantwortet die häufigsten Fragen rund um die Stimmabgabe.

Wie finde ich heraus, wann und wo ich wählen kann? 
Auf der Internetseite und der Amtstafel der Gemeinde sind die Wahllokale und die Termine vermerkt. Auch die amtliche Wahlinformation, die jeder Wahlberechtigte erhalten hat, gibt Auskunft. 

Was muss ich zur Wahl mitbringen?
Mitzubringen ist ein gültiger Lichtbildausweis, wenn man bei der Wahlbehörde nicht persönlich bekannt ist.

Wer befindet sich im Wahllokal?
Der Wahlleiter ist der „Chef“ im Wahllokal. Er sorgt für die „Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung“. Wer sich seinen Anweisungen widersetzt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro rechnen. Der Wahlleiter ist meist ein Beamter und hat sechs Beisitzer, die von den Parteien gestellt werden. Mit ihnen bildet er die Wahlbehörde, die zum Beispiel entscheidet, ob ein Stimmzettel gültig ist. Zusätzlich kann jede der kandidierenden Parteien einen Wahlzeugen als Beobachter nominieren. 

Was darf ich in der Wahlkabine, was darf ich nicht? 
Telefonieren ist in der Wahlkabine grundsätzlich erlaubt - solange man die anderen Menschen damit nicht stört und der Wahlleiter es nicht verbietet. Auch, den Stimmzettel zu fotografieren und ins Netz zu stellen, ist nicht verboten - solange es sich um den eigenen handelt. Eine andere Person in die Wahlkabine mitzunehmen ist nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um ein Kleinkind. Dass der Sprössling für Mama oder Papa das Kreuzchen setzt, ist aber nicht erlaubt. Menschen, die blind, schwer sehbehindert oder gebrechlich sind, dürfen einen Helfer auswählen, der sie in die Wahlkabine begleitet. Mit in die Wahlkabine dürfte laut Gesetz übrigens auch der Hund - doch auch hier hat der Wahlleiter das letzte Wort, falls andere durch das Tier gestört werden könnten. 

Was darf ich mit meinem Stimmzettel tun? 
Grundsätzlich gilt, dass auf dem Zettel noch gut erkennbar sein muss, welche Parteien gewählt und welche Vorzugsstimmen vergeben worden sind. Solange das der Fall ist, ist es egal, ob man auf das Papier etwas draufzeichnet oder es zu einem Papierflieger gefaltet ins Kuvert steckt. Nur auf dem Kuvert selber darf nichts gekritzelt werden. Wenn man aus Versehen etwas Falsches angekreuzt hat, ist es am besten, sich beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel zu holen.

Wie funktioniert das mit den Vorzugsstimmen? 
Mit den Vorzugsstimmen können die Wähler mitentscheiden, wer als Abgeordneter in den Landtag einzieht. Wenn ein Kandidat genügend Vorzugsstimmen bekommt, wird er vorgereiht. Man kann zwei Vorzugsstimmen vergeben: Eine Stimme einem Kandidaten von der Landesliste und eine Stimme für jemanden aus dem Wahlkreis. Wichtig dabei: Das müssen Kandidaten der gewählten Partei sein, ansonsten zählt nur die Stimme für die Partei. Die Namen der Wahlkreis-Kandidaten stehen auf dem Stimmzettel, die Landeskandidaten findet man auf einem Aushang in der Wahlzelle.

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