Angeklagter ist 14

Bedingte Haft, damit Räuber zur Schule gehen kann

Oberösterreich
13.09.2022 13:54

„Wenn du die Schule schwänzt, dann bist du wieder in Haft“, gab Richterin Margit Kreuzer einem 14-jährigen Angeklagten mit auf den Weg. Seit er im März 2022 14 Jahre alt geworden war, hatte der Teenager eine ganze Latte von Straftaten angesammelt. Dass er bei der polizeilichen Einvernahme den Beamten einen Stempel geklaut hat, war noch eines der harmlosesten Delikte. Er soll auch zwei Mädchen (11) sexuell missbraucht haben.

Kind oder Ganove? Schwerer Raub, Nötigung, Sachbeschädigung und Einbruchsdiebstähle werden dem 14-Jährigen vorgeworfen, aber auch, und das ist ungewöhnlich bei einem so jungen Angeklagten, sexueller Missbrauch von Unmündigen. Er soll bei einem Fußballplatz zwei elfjährige Mädchen bedrängt, ihre Köpfe gegen seinen Unterleib gedrückt haben und ihnen bis auf die Toilette gefolgt sein. Einem der Mädchen nahm er auch das Handy ab.  Später soll er versucht haben, sie zu nötigen, die Anzeige gegen ihn zurückzuziehen.

Das Geständnis bei den Sexualdelikten ging dem Teenager am schwersten über die Lippen. „Weil es ihm peinlich ist, darüber vor anderen zu sprechen“, so der Bewährungshelfer. Nach einer Nachdenkpause im Prozess erklärte er sich aber auch dazu schuldig.

Mit dem Abstechen gedroht
Strafbestimmend bei dem Prozess vor den Jugendschöffen aber war ohnehin der schwere Raub. Zusammen mit einem jüngeren, noch strafunmündigen Freund, den er als treibende Kraft bei den Straftaten beschrieb, soll der aus der Ukraine gebürtige Bub einen Jugendlichen geschubst und mit einem Messer mit dem Abstechen bedroht haben. Da sie nichts erbeutet haben, wurde der Raub als Versuch gewertet. Die Strafdrohung von siebeneinhalb Jahren aber blieb.

Ob der Stempeldiebstahl bei der Polizei eine Mutprobe gewesen sei, wollte die Richterin von dem Jungganoven noch wissen. „Die Polizisten waren frech“, lautete die Antwort. Frech waren aber vor allem er und sein Komplize. Als sie zum Beispiel aus dem Schaffnerabteil in einem Zug ein Megafon stahlen und aus dem Fenster schmissen.

Haftnachsicht und Weisungen
Seit 4. Juli saß der junge Angeklagte nun in U-Haft. Nach seiner Entlassung will er zurück zur Mutter, wird aber von Bewährungshilfe und Jugendamt engmaschig betreut. Das Urteil: 15 Monate Haft, davon vier Monate unbedingt. Trotzdem durfte der Teenager am Montag die Justizanstalt Linz verlassen. Damit er das letzte Schuljahr absolvieren kann, wurden zwei Monate der unbedingten Strafe bedingt nachgesehen, wie es im Juristendeutsch heißt.

Mit auf den Weg bekam er von Richterin und Staatsanwältin, dass er beim kleinsten Vergehen wieder in der Haft landen kann. Und außerdem erhielt er die Weisung, nach der Schule eine Lehre zu beginnen. Das Gericht wird das kontrollieren.

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