Der Angeklagte meinte vor Gericht in Salzburg: „Ich wollte sie nur provozieren.“ Das Opfer, die Freundin, stellte sich im Prozess sogar auf seine Seite. Der Richter verkündete aber eine nicht rechtskräftige Haftstrafe samt Einweisung in die Anstalt.
Mehrere Jahre verbrachte der angeklagte Salzburger (34) wegen versuchten Mordes im Gefängnis. Aber auch aufgrund gefährlicher Drohungen gegenüber der Ex saß er schon in der Zelle. Nun, beim Prozess am Montag im Landesgericht, ging es wieder um Todesdrohungen: Diesmal hatte er laut Anklage seine Freundin mit dem Umbringen bedroht – dutzendfach zwischen Herbst 2020 und März 2022. Die Drohungen füllten ganze fünf Seiten, war vom Richter beim Prozess zu hören.
Angeklagter sah sich „nicht schuldig“
Weiters lastete ihm der Staatsanwalt fortgesetzte Gewaltausübung und zweifache Körperverletzung an. Der Angeklagte bestritt: Mit den Drohungen habe er die Freundin nur „provozieren“ wollen. In der Beziehung habe es „immer wieder Streit“ gegeben - er habe sogar Fake-Profile auf Instagram & Co. erstellt. „Ich wollte sie auf 180 bringen, wie sie mich immer auf 180 bringt“, erklärte der acht Vorbestrafte mit einem Hang zum Narzissmus.
Richter zweifelte an Zeugenaussagen
Das Opfer will bei der Erstattung der Anzeige aber nicht die Wahrheit gesagt haben, sagte sie nun vor Gericht: „Wir haben uns gegenseitig solche Nachrichten geschrieben.“ Der Richter zweifelte: „Mir ist keine einzige Drohung von ihnen aufgefallen.“ Angst will sie keine gehabt haben, meinte sie: „Er ist sehr lieb, herzensgut. Er würde mir nie etwas antun.“ Der Richter glaubte ihr nicht, fällte ein nicht rechtskräftiges Urteil: zweieinhalb Jahre unbedingte Haft samt Einweisung in die Anstalt.









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