Totschnig verspricht:

Weitere Hilfe für Landwirtschaft kommt „zeitnah“

Politik
09.09.2022 12:06

Die hohe Teuerung trifft viele landwirtschaftliche Betriebe in Österreich hart. Um die heimische Lebensmittelversorgung weiterhin zu gewährleisten, greift die Regierung daher den Bauern unter die Arme. Unter anderem fix ist eine Erhöhung der steuerlichen Umsatzgrenzen aufgrund der Rekord-Inflation. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) stellte Totschnig bei einer Pressekonferenz am Freitag zusätzliche Hilfen in den Raum.

„Wir sind derzeit in der Ausarbeitung, wir werden diese zeitnah kommunizieren“, sagte Totschnig mit Blick auf weitere Bauernhilfen, konkreter wurde er nicht. Mit der baldigen Anpassung der steuerlichen Umsatzgrenzen sowie der Strompreisbremse, die die Betriebe auf Haushaltsebene unterstütze, sieht der Minister die Bauern aber jetzt schon gut für den Herbst gerüstet. Zugleich verwies der Politiker auf weitere Pakete wie den Klimabonus, der die Kaufkraft der Bevölkerung stabilisiere und somit auch die landwirtschaftliche Produktion sichere.

Neue Agrar-Strategie der EU soll mehr Geld bringen
Planungssicherheit für die Landwirte werde darüber hinaus durch die baldige Umsetzung des österreichischen Strategieplans im Rahmen der Europäischen Agrarpolitik (GAP) geschaffen. „Wir gehen in die Zielgerade, nachdem wir einen langen Weg bereits hinter uns gebracht haben“, sagte Totschnig. Die entsprechende Verordnung sei in Begutachtung geschickt worden, eine Umsetzung ist im Oktober geplant. Im Rahmen der GAP stehen von 2023 bis 2027 jährlich etwa 1,8 Mrd. Euro für die heimischen Höfe zur Verfügung.

Trotz aller Maßnahmen bleibe die Lage weiter angespannt, meinte Totschnig. Mit Blick auf die Preise für Strom und Gas beobachte man „massive Verwerfungen, die für viele nicht erklärbar sind“ und vor allem Verarbeitungsbetriebe wie die Molkereien treffen. Am Zug sieht Totschnig die Europäische Union, welche die Kopplung der Strom- und Gaspreise (Stichwort Merit-Order-Prinzip) hinterfragen müsse. Er fordert „konkrete Schritte“, damit „die Märkte wieder in die Balance kommen“.

Umsatzgrenze angepasst
Zuvor hatte die Regierung bekannt gegeben, dass sie sich auf ein weiteres Entlastungspaket speziell für die heimische Land- und Forstwirtschaft - geeinigt hat. Für sie soll es aufgrund der Rekord-Inflation eine Anpassung der steuerlichen Umsatzgrenzen und damit einhergehend administrative Erleichterungen im Steuer- und Abgabensystem geben. Konkret wird unter anderem die Umsatzgrenze in der steuerlichen Pauschalierung von 400.000 auf 600.000 Euro im Jahr erhöht. 

Die Umsatzgrenze wurde zuletzt im Jahr 2002 angepasst, sie ist Voraussetzung dafür, dass die Steuer pauschal - also unabhängig vom tatsächlichen Umsatz - berechnet wird. Das geschieht nun bis zur neuen Grenze von 600.000 Euro. Liegt der Umsatz darüber, müssen die Bauern ihren tatsächlichen Gewinn erheben und versteuern, was aufgrund der Teuerung bei vielen Betrieben zuletzt schlagend geworden ist. So erhöhten sich aufgrund der hohen Erzeugerpreise zwar die Umsätze, dem stehen jedoch aufgrund höhere Preise größere Kosten, etwa für Düngemittel, gegenüber.

Bürokratischer Mehraufwand soll verhindert werden
„Durch die Preissteigerungen aufgrund der Teuerung überschreiten viele Höfe die aktuellen Umsatzgrenzen und haben ohne Einkommenszuwachs plötzlich einen enormen bürokratischen Mehraufwand. Indem wir die Pauschalierungsgrenzen anheben, entlasten wir unsere Landwirtschaft und sichern die heimische Produktion ab“, kommentierte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) die Reform am Freitag.

Entlastet soll aber nicht nur über die Umsatzgrenze werden: Auch der Einheitswert für die Teilpauschalierung wird erhöht. Bei der Teilpauschalierung werden von den tatsächlichen Einnahmen pauschale Ausgaben in Höhe von 70 Prozent (bei Veredelungstätigkeiten 80 Prozent) der Einnahmen abgezogen. Die bisherige Grenze lag bei 130.000 Euro, künftig soll der Wert 165.000 Euro betragen. Beschlossen hat die Regierung zudem eine Anhebung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von 40.000 auf 45.000 Euro. Damit sollen auch Bauern, die ausschließlich im Nebenerwerb tätig sind, für die hohe Inflation entschädigt werden.

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