Böse Überraschung für einen 28-jährigen Innviertler. Die Baufirma wollte mit der Errichtung des neuen Eigenheims nicht starten, wenn er nicht Mehrkosten in der Höhe von 11.200 Euro akzeptiert. Aber der Innviertler wehrte sich erfolgreich.
„Dieser Fall zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, sich bei uns beraten zu lassen. Auch beim Thema Hausbau können sich unsere Mitglieder auf unsere Expertinnen und Experten im Konsumentenschutz verlassen, die ihnen mit Rat und Hilfe zur Seite stehen", sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Der Innviertler wollte die Mehrkosten, die von der Baufirma mit steigenden Preisen begründet worden waren, natürlich nicht bezahlen. Schließlich hatte er ja die „Preisgleitklausel“, die der Firma das Recht gegeben hätte, die Preise anzupassen, nicht unterschrieben. Dennoch bestand die Firma auf dem höheren Preis, sonsten würde man nicht mit den Arbeiten beginnen.
Der Bauherr fragte bei der Arbeiterkammer nach, und dort riet man ihm, das „Nachtragsangebot“ nicht zu unterschreiben. Die Firma wollte zwar auf stur schalten, aber als sich die Juristen der Arbeiterkammer einschalteten, rollte der Bagger an, und die Rechnung bleibt auf dem vereinbarten Niveau.
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