Opfer ist gelähmt

Zweieinhalb Jahre Haft für diebische Pflegerin

Salzburg
27.07.2022 21:09

Eigentlich hätte die (bereits einschlägig vorbestrafte) Angeklagte das gelähmte Opfer pflegen sollen. Die 46-Jährige aber schnappte sich lieber das Geld der ihr anvertrauten Patientin und versuchte sogar, die eingeschränkte Frau mit Nacktbildern zu erpressen.

Die angeklagte Serbin (46) redete sich am Mittwoch im Verhandlungssaal 204 des Landesgerichtes Salzburg wahrlich um Kopf und Kragen: Die schwerwiegenden Vorwürfe - lautend auf gewerbsmäßigen Diebstahl und versuchte Erpressung - bestritt sie.

Die Anklage fasste die Vorwürfe in mehreren Punkten zusammen: Demnach habe die 46-Jährige als Pflegerin die Daten einer schwer gelähmten Einheimischen benützt, um insgesamt 29 Mal Waren im Internet zu bestellen – Dinge, wie beispielsweise ein Kaffeeset. Zwischen September 2020 und Juli 2021 verprasste sie dadurch mehr als 4000 Euro.

Angeklagte änderte Aussage
Weiters soll sie Schmuck gestohlen und mit der Bankomat-Karte des Opfers zwölfmal Bargeld abgehoben haben – insgesamt rund 2200 Euro. Anders als die Angeklagte meinte, seien die Abhebungen und Bestellungen aber „nicht abgesprochen“ gewesen, betonte die Richterin mit Verweis auf die Zeugenaussagen des Opfers. Die Angeklagte meinte dagegen, dass dies nicht stimme: „Ich habe nie ohne das Opfer Geld abgehoben.“ Nur Minuten später meinte sie wiederum: „Alleine habe ich dreimal etwas abgehoben.“

Ähnlich abenteuerlich waren auch die Erklärungsversuche zum Vorwurf der zweifach versuchten Erpressung mit Nacktbildern des unter schwerer Paralyse leidenden Opfers: „Nein, ich habe sie nicht erpresst“, betonte die Serbin. Und das, obwohl die Richterin auf eine Einvernahme bei der Haftrichterin verwies, wo die Angeklagte den Vorwurf eigentlich schon zugegeben hatte. Laut Anklage hatte die Serbin gleich zweimal je 1000 Euro gefordert, sonst werde sie die Bilder veröffentlichen.

Schlussendlich legte die einschlägig vorbestrafte Angeklagte doch noch ein voll umfassendes Geständnis ab. Das nicht rechtskräftige Urteil: zweieinhalb Jahre unbedingte Haft.

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