Statt den üblichen 400g Schnitten bekommen Konsumenten bei den Mozart-Schnitten nur 300g: Die Verpackung bleibt gleich, es ist nur weniger drin. Irreführend für Kunden, entscheidet jetzt das Handelsgericht Wien.
Zu wenig Inhalt und zu viel Luft. Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft hat mit der Verpackung seiner „Mozart Mignon Schnitten“ seine Kunden hinters Licht geführt. Das hat das Handelsgericht Wien beschlossen.
Verbraucher dürfen davon ausgehen, dass sich in gleich großen Packungen auch die gleiche Füllmenge befindet
Verein für Konsumenteninformation
Gleiche Packung, 100g weniger
Obwohl das Sackerl gleich groß und ähnlich präsentiert ist wie andere Produkte, enthalten die Mozart-Schnitten 100g weniger. „Verbraucher dürfen davon ausgehen, dass sich in gleich großen Packungen auch die gleiche Füllmenge befindet“, heißt es vonseiten des Vereines für Konsumenteninformation (VKI).
Weniger als 40 % Befüllungsgrad
Vergleichbare Schnitten - „Original Napolitaner“ oder „Haselnuss Mignon“ - stehen in einem 400g-Säckchen im Regal. „Die Mozart-Schnitten weisen damit einen Befüllungsgrad von nicht einmal 40 Prozent auf!“, kritisiert der VKI. Auch der Hinweis zur Füllmenge auf der Verpackung reicht nicht als Aufklärung für Käufer.
Das Sackerl der „Manner Mozart Mignon“ ist also irreführend, urteilt das Handelsgericht Wien. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig!
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