Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen Peter Pilz wegen möglicher Falschaussage. Chatverläufe sowie ein Rechtsgutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer könnten den Ex-Politiker nun entlasten.
Es ist der 3. März 2022. Auftakt zum ÖVP-U-Ausschuss. Peter Pilz, Ex-Politiker und Betreiber von ZackZack, ist Auskunftsperson. Und soll laut einer anonymen Anzeige eine Falschaussage getätigt haben. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt. Es geht um den Kontakt zum Ex-BVT-Beamten O., der Chats aus dem Innenministerium und Infos widerrechtlich weitergegeben haben soll.
Handyauswertung
Im Ausschuss sagte Pilz, er kenne O. erst seit ca. Mitte 2019 persönlich. In der einseitigen Anzeige steht: Dies sei eine Lüge, weil Pilz schon 2009 Infos von O. bezogen habe. Das zeige auch die Handyauswertung des Ex-Agenten. Diese Auswertung im Strafakt gegen O. liegt auch der „Krone“ vor. Die Ermittler halten fest: „Aus den Chat-Inhalten lässt sich grundsätzlich auf kein Vertrauens- bzw. Naheverhältnis zu Peter Pilz schließen.“ Erst im November 2020, nach dem Terrorattentat von Wien, ist Chat-Verkehr dokumentiert.
Heinz Mayer: Vorgehen der Staatsanwaltschaft „rechtswidrig“
Verkehrte Welt. Der angriffslustige Pilz, dem selbst Anzeigen nicht fremd sind, ist im Visier von Ermittlern. Es sei ein weiterer Versuch, ihn mundtot zu machen, sagt er. Er fühlt sich zu Unrecht verfolgt. Und erhält Unterstützung durch ein Rechtsgutachten von Verfassungsjurist Heinz Mayer.
Dieser kommt nach Ansicht von Anzeige und Chat-Auswertung sowie den Widersprüchen zum Schluss: „Die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft erweist sich nicht nur als oberflächlich, sondern letztlich auch als offenkundig rechtswidrig.“ Die Anzeige sei schlecht formuliert, liefere keine Anhaltspunkte für eine Straftat. „Schon aus diesem Grund hätte die Staatsanwaltschaft die Anzeige formlos zurücklegen müssen.“ Dies fordert nun auch Pilz’ Anwalt.
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