Neues Kehrgesetz

1700-Euro-Mindestlohn auch für Rauchfangkehrer

Burgenland
08.07.2022 09:00

In einer weiteren Branche gilt nun die Untergrenze von 1700 Euro pro Monat. Fixiert wurde das im Zuge der Änderung der Kehrordung. Doch nicht nur für die Rauchfangkehrer gibt es Vorteile, sondern auch für die Kunden.

Seit Juli ist das einstimmig im Landtag beschlossene Kehrgesetz in Kraft. Neben Verbesserungen für Kunden ist ein zusätzlicher Teil des Gesamtpakets – nach Verhandlungen zwischen Land, Sozialpartnern und Innung – die Einführung des 1700-Euro-Mindestlohns für Rauchfangkehrer. „Es war uns sehr wichtig, dass wir die Umsetzung weiter vorantreiben“, erklärt Soziallandesrat Leonhard Schneemann.

Reduzierung der Kehrintervalle
Auch die Landesinnung der Rauchfangkehrer begrüßt die Änderungen: „Das bisher gültige Kehrgesetz stammt aus dem Jahr 2006 – und nun war es erforderlich, dass gewisse sicherheitsrelevante Tätigkeiten neu formuliert und niedergeschrieben wurden“, so Innungsmeister Herbert Baumrock. Es wurde z. B. die Häufigkeit der gesetzlichen Kehrungen bei festen Brennstoffen von bislang vier Kehrungen im Jahr auf zwei bzw. drei Kehrungen in der Heizperiode reduziert. Aufgrund der längeren Intervalle müssen die Burgenländer nicht mehr so tief in die Tasche greifen. „Wir entlasten die Haushalte“, meint Landesfeuerwehrreferent Heinrich Dorner.

Überprüfung von Klimanlagen und Wärmepumpen
Einen Beitrag zum Klimaschutz sieht Vize-Landeschefin Astrid Eisenkopf mit dem neuen Burgenländischen Heizungs- und Klimaanlagengesetz: „Es sorgt für Sicherheit, Entbürokratisierung, finanzielle Entlastung, effiziente Nutzung von Energie - und für gute Luft.“ Im Gesetz sei unter anderem die Überprüfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen ab 12 kW vorgesehen.

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