Die Gemeinderatswahl vom 27. Februar in Mutters im Tiroler Stubaital muss nicht wiederholt werden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wies eine Beschwerde der Grünen gegen den Ausschluss ihrer Fraktion bei der Wahl ab. Die Gemeindewahlbehörde hatte die grüne Liste im Vorfeld wegen eines Formfehlers ausgeschlossen.
Die Grünen sprachen von Willkür und gingen vor das Höchstgericht. Aufgrund einer Novelle der Tiroler Gemeindewahlordnung (TGWO) war heuer erstmals bei den Kommunalwahlen bei der Einreichung der wahlwerbenden Listen zusätzlich verpflichtend eine Kurzbezeichnung anzuführen. Weil die Liste „Grüne und Unabhängige Mutters“ in diesem Feld jedoch nur einen Bindestrich eingefügt hatte, wurde die Partei mit Bürgermeisterkandidatin Lisa Kunwald von der Wahl ausgeschlossen.
„Kurzbezeichnung unzulässig“
Dieser Entscheidung gab nunmehr der Verfassungsgerichtshof rechtliche Rückendeckung. Eine Kurzbezeichnung wie jene der Grünen, „die ausschließlich aus einem Zeichen besteht, das kein Buchstabe ist, und noch nicht einmal in der Bezeichnung der Wählergruppe vorkommt, sei unzulässig“, hieß es unter anderem in der VfGH-Begründung.
„Wir respektieren und akzeptieren die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, auch wenn wir uns berechtigte Hoffnungen auf die Aufhebung der Wahl gemacht haben. Es ist nun wie es ist und wir ziehen die richtigen Lehren daraus“, meinte Listenerste Kunwald in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Was bleibe, sei aber ein „demokratiepolitisch bitterer Beigeschmack“: „In einem intakten Gemeindegefüge hätte der Bürgermeister das anders gehandhabt. Von diesem moralischen Aspekt kann auch der VfGH Hansjörg Peer nicht freisprechen.“
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