Weil er im Februar dieses Jahres seine 83-jährige Mutter mit einer Hantel erschlagen hat, ist ein 58-Jähriger am Mittwoch am Wiener Landesgericht rechtskräftig in eine Anstalt für geistig abnorme Straftäter eingewiesen worden. Der Mann leidet unter einer psychotischen Depression, weswegen er für seine Tat nicht verantwortlich zu machen ist.
Der gelernte Feinmechaniker hatte bis zum Vorjahr keine psychischen Probleme gehabt, erst nach dem Selbstmord seines Bruders litt er unter Depressionen und begab sich auch in entsprechende Behandlung. Laut dem psychiatrischen Sachverständigen ist es wahrscheinlich, dass wie bei dem eineiigen Zwillingsbruder eine genetische Komponente beim Krankheitsausbruch eine Rolle gespielt hat.
Der 58-Jährige war plötzlich nicht mehr in der Lage, das tägliche Leben zu bewältigen und war auf die Unterstützung seiner betagten Mutter angewiesen.
Tod nach Gehirnblutung
Am 16. Februar dieses Jahres schraubte der Mann eine Gewichtsscheibe auf eine Seite einer Hantel und versetzte der Seniorin zwei Schläge gegen den Hinterkopf. Danach wählte er den Notruf, gab die Attacke zu und bat um medizinische Hilfe für die 83-Jährige. Doch die Pensionistin starb einige Tage später an einer Gehirnblutung.
Er kann hochgefährliche Dinge machen, die er nicht kontrollieren kann.
Der Sachverständige Peter Hofmann
Für die Tat konnte der Kranke auch in der Verhandlung unter dem Vorsitz von Richter Thomas Spreitzer kein wirkliches Motiv nennen. Auch ob und warum es ihm leid tue, war der 58-Jährige unfähig genau auszuführen.
Geschlossene Anstalt „einzige Möglichkeit“
Dieses Fehlen von Emotionen entspreche dem Krankheitsbild der psychotischen Depression, führte der Sachverständige Peter Hofmann aus. Zwar spreche der Angeklagte auf die neu begonnenen Therapien gut an, allerdings sei er noch gefährlich. „Er kann hochgefährliche Dinge machen, die er nicht kontrollieren kann.“ Seiner Meinung nach sei eine geschlossene Anstalt „derzeit die beste und einzige Möglichkeit“.
Dieser Ansicht schlossen sich auch die Geschworenen und der Richtersenat an. Der 58-Jährige nahm das Urteil an, ebenso die Staatsanwältin, weswegen die Einweisung bereits rechtskräftig ist.
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