Autofahrerin getötet

Angeklagter war nach „Filmriss“ doch geständig

Oberösterreich
06.07.2022 12:46

Die Staatsanwaltschaft Linz hat zu Beginn des Prozesses gegen einen 50-Jährigen, der am 1. April im Mühlviertel einen tödlichen Unfall verursacht haben soll, die Anklage ausgeweitet. So muss er sich zusätzlich zur grob fahrlässigen Tötung einer 28-Jährigen auch wegen fahrlässiger Körperverletzung eines Busfahrers verantworten. Der Angeklagte gab alles zu: Meinte er anfangs noch, wegen Unterzuckerung einen „Filmriss“ gehabt zu haben, revidierte er diese Aussage später.

Am Morgen des 1. Aprils fuhr der Bauarbeiter von Rohrbach nach Linz zu einer Untersuchung ins Spital. Er leide an Diabetes und epileptischen Anfällen, weshalb er auch den Führerschein seit „acht, neun Jahren“ immer nur jeweils auf ein Jahr befristet erhalte, sagte er. Auf dem Weg ins Spital an besagtem Tag soll der 50-Jährige laut Staatsanwältin „mit hoher Geschwindigkeit und in rücksichtsloser Fahrweise“ mehrmals andere Autos überholt haben. Ein Wagen wurde gerammt, ein anderer am Seitenspiegel touchiert.

Trotz Überholverbot überholt
Dann soll er im Überholverbot zu einem weiteren Manöver angesetzt haben. Dabei dürfte er den vor ihm fahrenden Wagen der 28-Jährigen hinten gerammt haben. Ihr Auto wurde dadurch gegen einen entgegenkommenden Bus geschleudert. Die Lenkerin wurde so schwer verletzt, dass sie wenig später im Spital starb. Am Mittwoch wurde erst bekannt, dass auch der Chauffeur verletzt wurde und 71 Tage im Krankenstand war, weshalb zur Anklage noch die fahrlässige Körperverletzung hinzukam.

Zweite Unfallhergang nicht an
„Ja, ich habe den Unfall verursacht und den Eltern das Liebste genommen“, gab der Beschuldigte zu. Auch zweifelte er den Unfallhergang nicht an. Allerdings wollte er sich vor Gericht an nichts mehr erinnern. Er sprach davon, dass vor ihm alles Schwarz geworden sei. Sein Verteidiger erklärte, dass dies an einer Unterzuckerung liegen könne, die den Mandanten in einen desorientierten Zustand oder gar zur Bewusstlosigkeit gebracht haben könnte.

Plötzlich war Filmriss weg
Die Richterin zeigte sich ob dieser Verantwortung verwundert. Denn bei der Einvernahme durch die Polizei hatte er detailliert geschildert, wie schnell er gefahren sei, wen er überholt habe, las sie ihm Passagen aus dem Protokoll vor. Danach riet sie dem Angeklagten, sich nochmals mit seinem Verteidiger wegen seiner Verantwortung zu beraten. Danach meinte er: „Ich übernehme alles“, der Filmriss war weg. Ein Urteil wird für den Nachmittag erwartet.

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