Pressestelle Vbg:

„Es gibt keine Hinweise auf Vorteilsgewährung“

Vorarlberg
01.07.2022 11:25

Nach der Befragung von Landeshauptmann Markus Wallner im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss am 1. Juni in Wien haben die Oppositionsparteien zwei Verlangen auf ergänzende Beweisanforderungen eingebracht, die nun von der Landesverwaltung auf gut 200 Seiten beantwortet wurden. Bei der Durchsicht Tausender Akten und 755 Verfahren sei kein Hinweis gefunden worden, dass Vorteile gewährt oder gefordert worden wären, betont Florian Themeßl-Huber, Leiter der Landespressestelle gegenüber der APA.

In den Nachfragen ging es zum einen darum, auf welchen elektronischen Geräten Daten mit Bezug zur Bundesverwaltung in Zusammenhang mit der Wirtschaftsbund-Affäre vorhanden sind. Zum anderen waren alle Verfahren auf mögliche Einflussnahmen zu untersuchen, in denen Unternehmen, die in der „Vorarlberger Wirtschaft“ inseriert hatten, Parteistellung hatten.

Kein Gegenstand der Untersuchung in Wien
Da allerdings bei der Durchsicht aller möglicherweise relevanten Akten und Dokumente kein Bezug zum Untersuchungsgegenstand gefunden worden sei, habe man auch keine Akten liefern können, erklärte Themeßl-Huber. Allerdings müssten in so einem Fall alle geprüften Akten aufgelistet werden. Zudem müsste belegt werden, warum diese nicht relevant sind. Daraus habe sich letztlich eine 200 Seiten dicke Antwort an den U-Ausschuss ergeben. Für die erste Frage nach Daten auf elektronischen Geräten und Speichermedien wurden rund 8000 Dokumente gesichtet, von denen 2000 „zumindest ansatzweise“ Bundesbezug gehabt hätten. Allerdings fand sich nach Angaben des Landes in keinem ein Hinweis auf den Untersuchungsgegenstand. Alles Aktenrelevante sei vom Landeshauptmann abgelegt worden, erläuterte Themeßl-Huber, auch relevante SMS würden an das Sekretariat weitergeleitet und dort zum Akt gelegt.

Zum zweiten Punkt - der Frage zu möglicher Einflussnahme in Verfahren nach Inseraten in der „Vorarlberger Wirtschaft“ - wurde von der Opposition eine Liste mit 81 Unternehmen übermittelt, die von Seiten des Landes auf 115 ergänzt worden sei. Die 755 im Untersuchungszeitraum geführten Verfahren seien von den Sachbearbeitern in den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften gesichtet worden. Auch hier hätten sich keine Hinweise auf Zusammenhänge mit dem Gegenstand der Untersuchungen ergeben, weshalb man keine Akten liefern könne.

Die Verfahren seien in einer nach Unternehmen sortierten Liste, die alleine über hundert Seiten umfasse, aufgelistet worden. Die Beantwortung durch das Land Vorarlberg wurde dem Nationalrat inzwischen zugestellt. Die Opposition könne nun dem Land eine neue Frist setzen, wenn sie die Beantwortung für nicht ausreichend erachte. Ob die Begründung für die Ablehnung der Antwort ausreiche, entscheidet dann der Verfassungsgerichtshof.

Themeßl-Huber, der als enger Vertrauter des Landeshauptmanns gilt, forderte einmal mehr, mit den pauschalen Verdächtigungen aufzuhören. „Wenn jemand einen konkreten Fall kennt, soll er diesen bitte endlich anzeigen.“

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