Terrorprozess in Wien

20 Jahre Haft für früheren „Hassprediger“ bleiben

Am Mittwochabend ist der Prozess gegen den bereits rechtskräftig verurteilten ehemaligen IS-„Hassprediger“ Mirsad O. zu Ende gegangen. Es bleibt bei 20 Jahren Haft, eine Zusatzstrafe wurde nicht mehr verhängt. Darüber hinaus verurteilte das Wiener Landesgericht zwei Mitangeklagte zu Haftstrafen von fünf Monaten beziehungsweise zwei Jahren.

Laut Gerichtssprecherin Christina Salzborn wurde Mirsad O. wegen versuchter Aufforderung zum Begehen terroristischer Straftaten und im Punkt Terrorismusfinanzierung verurteilt. Er hatte etwa junge Muslime zum Dschihad aufgefordert und bei einer Veranstaltung in einer Moschee 20.000 Euro gesammelt, die direkt an den Islamischen Staat (IS) weitergeleitet wurden. In manchen Anklagepunkten sei Mirsad O. hingegen freigesprochen worden.

„Haben Urteil angenommen“
Zur bereits bestimmten 20-jährigen Haftstrafe wurde festgehalten, dass es bei dieser auch bleibe - eine Entscheidung, die nicht rechtskräftig ist. Möglich wäre noch ein Anheben auf lebenslange Haft gewesen. „Wir haben das Urteil angenommen“, sagte Verteidiger Leonhard Kregcjk. Mirsad O. hatte sich zu den jüngsten Vorwürfen bereits schuldig bekannt und ist laut eigener Aussage mittlerweile geläutert. Sein Prozess hatte Ende Mai begonnen.

Zwei Mitangeklagte wurden jetzt ebenfalls verurteilt, aber nur in einzelnen Punkten. So wurde ein Afghane, der radikalislamische Inhalte gepredigt und Terror finanziert haben soll, von den Terrorismus-Vorwürfen freigesprochen. Ihm wurde geglaubt, dass das Darlehen für einen Autokauf gedacht gewesen sei, er sich die vereinbarten Raten aber nicht hätte leisten können. Daher wurde er zu fünf Monaten Haft wegen Betrug und Untreue verurteilt.

Ein Bosnier, der sich bei der „Benefizveranstaltung“ für den IS beteiligt haben soll, bekam wegen terroristischer Vereinigung und Terrorismusfinanzierung zwei Jahre Haft. Davon sind sechs Monate unbedingt. Zudem wurde er zu Bewährungshilfe und zur Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm verpflichtet.

Aufenthaltsverbot gegen Mitangeklagten
Die Männer akzeptierten die Strafen, ihre Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Ursprünglich waren fünf Angeklagte Teil der Hauptverhandlung. Einer war jedoch gar nicht erschienen, weil gegen ihn ein aufrechtes Aufenthaltsverbot in Österreich besteht. Ein weiterer Beteiligter war bereits Anfang Juni nicht rechtskräftig zu drei Monaten bedingt verurteilt worden.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele