Missbrauchsverdacht

Feriencamp-Betreiber gab weiter Kurse für Verein

Ein umstrittener Feriencamp-Betreiber, der ungeachtet einer mittlerweile getilgten, 2010 erfolgten Vorstrafe wegen Kindesmissbrauchs in Ostösterreich mehrtägige Feriencamps für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren anbietet, war auch für den Österreichischen Alpenverein (ÖAV) tätig.

Der zertifizierte Outdoor-Guide und Kletterlehrer hat bis vor Kurzem für eine Sektion Kurse für Kinder im Alter zwischen acht und zwölf Jahren gegeben. Zu Übergriffen oder Verdachtsfällen sei es dabei nach derzeitigem Wissensstand nicht gekommen, versicherte ÖAV-Vizepräsidentin und Bundesjugendleiterin Nicole Slupetzky. Der Mann habe nicht auf Hauptvereinsebene, sondern für eine Sektion ehrenamtlich insgesamt vier Outdoor-Kurse geleitet, den letzten im vergangenen Mai.

Zusammenarbeit wurde bereits beendet
Erst in der Vorwoche habe man im Zuge von Medienberichten Kenntnis von dessen Vorleben erlangt. Die Zusammenarbeit wurde mittlerweile beendet. Wie Slupetzky betonte, hat der ÖAV bereits vor etlichen Jahren im Sinne des Gewaltschutzes ein Präventionskonzept erarbeitet, dem man sich verpflichtet fühle: „Wir beschäftigen uns schon lange und intensiv damit. Wir versuchen alles, um vor allem Übergriffe auf Kinder zu verhindern.“

ÖAV: Unmöglich, jeden einzelnen Mitarbeiter zu überprüfen
Dessen ungeachtet sei es dem ÖAV als ehrenamtlichem Verein mit 11.000 freiwilligen Mitarbeitern, unter ihnen rund 2000 in der Kinder- und Jugendarbeit, in der Praxis unmöglich, jeden einzelnen Mitarbeiter auf Unbedenklichkeit zu überprüfen, zumal im konkreten Fall die getilgte Vorstrafe des Mannes im Strafregister gar nicht aufgeschienen wäre. „Man sollte daher die Überprüfung, ob ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit ein einwandfreies Vorleben aufweisen, im Sinne des Opferschutzes nicht uns Vereinen umhängen“, sagte die ÖAV-Vizepräsidentin. Sie sieht vielmehr den Gesetzgeber in der Pflicht.

Sie sprach sich im Gespräch mit der APA für ein grundsätzliches Berufs- und Tätigkeitsverbot in der Kinder- und Jugendarbeit für wegen Kindesmissbrauchs und ähnlicher Delikte Vorbestrafte aus: „Wir brauchen ein Mittel, das Kinder und Jugendliche schützt.“ Der ÖAV werde aus gegebenem Anlass sein Präventionskonzept evaluieren und nachbessern und auf einem aktuellen Strafregisterauszug bestehen, „aber grundsätzlich sollte eine Verurteilung im Missbrauchsbereich dazu führen, dass eine Person nicht mehr in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein darf. Damit wäre uns wirklich geholfen.“

Plätze für Camp waren ausgebucht
Der Mann, der laut Firmenbuch seit 2019 ein Einzelunternehmen für Sport- und Freizeitunterricht betreibt, hatte für kommenden Sommer Feriencamps für Kinder im Osten Österreichs angeboten. Die Plätze waren ausgebucht, für die fünftägigen Camps gab es nur mehr Wartelisten. Mittlerweile sind aber sämtliche Informationen zu den Camps, die am Montag noch online waren, von der Homepage des Mannes verschwunden.

Ermittlungen wurden eingestellt
Nach derzeitigem Wissensstand dürfte sich der Mann seit seiner zwölf Jahre zurückliegenden Verurteilung nichts zuschulden haben kommen lassen. Im Vorjahr wurde gegen ihn allerdings wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen ermittelt - dieses Verfahren wurde im November 2021 eingestellt, „weil das Opfer, um das es gegangen ist, ihn nicht wiedererkannt hat“, wie die zuständige Staatsanwaltschaft am 23. Mai auf APA-Anfrage betont hatte.

Hatte keine Jugendleiter-Ausbildung
Der Mann war 2019 dem Alpenverein beigetreten. Im Anschluss nahm er an einem Basecamp-Workshop teil, das sich über ein Wochenende erstreckte. „Die Jugendleiter-Ausbildung hat er nicht durchlaufen“, räumte ÖAV-Vizepräsidentin Slupetzky ein. Er habe sich dafür zwar angemeldet, seine Teilnahme aber storniert. Über eine Sektion bot er trotzdem Aktivitäten wie Felsenklettern, Schneeschuhwandern und Abenteuerspiele an.

Zur Frage, ob gegen den Mann aktuelle Ermittlungen laufen, hieß es auf APA-Anfrage seitens der zuständigen Polizeidienststelle, eine Auskunft sei „aus datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht möglich.

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