Laut Gutachter war eine „Uterusruptur“ ursächlich für den Tod des neugeborenen Lukas verantwortlich. Fehlende Warn-Mechanismen und „Hausbrauch“.
Nach dem tragischen Tod von Lukas infolge eines Not-Kaiserschnitts im Klinikum Vöcklabruck – die „Krone“ berichtete – stellt sich die Frage: Haben Ärzte folgenschwere Fehler gemacht?
Darauf weist das von der Justiz in Auftrag gegebene Gutachten aus dem Fachbereich der Geburtshilfe deutlich hin. Der Sachverständige Christoph Brezinka schreibt von einer „Summe von Sorgfaltsverstößen“, die zu einer Uterusruptur führten – diese war „ursächlich für den Tod von Lukas“.
Es gab „keine fachärztliche Bewertung“
Im Detail soll es „keine fachärztliche Bewertung“ bei der Mutter hinsichtlich der Risikoabwägung gegeben haben. Zudem sollen die von den Ärzten verabreichten Medikamente „das Risiko einer Uterusruptur“ erhöht haben. Warn-Mechanismen sollen gefehlt haben. Ein Satz von Brezinka lässt aufhorchen: „Es ist, mit dem Wissen, das man danach hatte, zweifellos so, dass es besser gewesen wäre, wenn ein Kaiserschnitt früher durchgeführt worden wäre.“ Der Experte schließt: Es seien „Entscheidungen und Handlungen gesetzt worden, die nicht dem zu erwartenden Standard entsprachen“.
Aufgrund des Gutachtens und der festgestellten Sorgfaltsverstöße gehe ich davon aus, dass ein Strafantrag erhoben wird.
Opfer-Anwalt Stefan Rieder vertritt die Angehörigen
Die beschuldigten Ärzte erwähnten in den Einvernahmen „Hausbräuche“, nach denen sie handelten. Opfer-Anwalt Stefan Rieder betont: „Es hat den Anschein, als würden Hausbräuche über internationale Standards gestellt werden.“
Die Ermittlungen gegen zwei Ärzte und eine Hebamme wegen des Verdachts auf grob fahrlässige Tötung laufen weiter.
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