Mildes Urteil

Sozialstunden für Angeklage (16) nach Ausraster

Vorarlberg
20.05.2022 11:00

Es war das Ende einer toxischen Beziehung zwischen der 16-jährigen Angeklagten und ihrem Freund, was die Teenagerin in ihrer Verzweiflung zum Messer greifen ließ. Wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung musste sich die Unterländerin am Donnerstag am LG Feldkirch verantworten.

„Es war eine extreme Beziehung, emotional und körperlich kontrolliert“, schildert der Verteidiger die Situation zwischen ihr und dem damaligen Freund. Weil der Rechtsvertreter der Ansicht ist, dass seine Mandantin zur Tatzeit im Oktober des vergangenen Jahres nicht vorsätzlich mit dem Messer herumgefuchtelt und dabei den Ex-Freund an der Hand verletzt beziehungsweise gegen zwei Polizeibeamte tätlich vorgegangen ist, plädiert er für einen Freispruch.

„Ich war in einer Ausnahmesituation“, sagt das Mädchen. Was auch die Richterin als gegeben sieht, vor allem, wenn man das junge Leben der Angeklagten betrachtet. Ohne Mutter aufgewachsen, findet es beim Vater Unterschlupf. Als sich die Teenagerin in besagten Freund verliebt, schmeisst sie der Papa aus der Wohnung.

Emotional abhängig

Das Mädchen kommt im betreuten Wohnen des SOS Kinderdorf unter. Doch von ihrer vermeintlich großen Liebe ablassen will es nicht. Als die 16-Jährige von ihm bereits emotional völlig abhängig ist und er im Oktober Schluss macht, stellt sie sich mit einem Messer in der Hand in den Türrahmen. Widerstand leistet sie dennoch keinen, als der Bursche geht, bewirft jedoch sein Auto mit Kieselsteinen, mehr aber auch nicht.

Nervlich am Ende und völlig verzweifelt ruft sie für sich selbst die Rettung, die sie ins LKH Rankweil bringt. In Anbetracht der absoluten Ausnahmesituation und der Unbescholtenheit der Angeklagten, verhängt die Richterin lediglich eine Strafe von 30 Sozialstunden. Somit gilt die 16-Jährige weiterhin als unbescholten.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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