Forderung der AK

Grundrecht auf Natur in der Verfassung verankern

Politik
29.04.2022 09:17

Österreich ist zwar reich an schönen Naturgebieten, doch sind diese zu einem großen Teil in privater Hand und für die Allgemeinheit oft nicht zugänglich. „Die Corona-Pandemie hat das Bedürfnis, die freie Zeit in der Natur zur verbringen, noch verstärkt“, sagt Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl. Die Kammer fordert daher gemeinsam mit den Naturfreunden und dem Alpenverein, ein Grundrecht auf Naturgenuss in Österreich verfassungsrechtlich zu verankern.

Eine Studie der Universität Innsbruck im Auftrag der Organisationen zeigt demnach auf, dass es zahlreiche Möglichkeiten für rechtliche Verbesserungen für die Erholungssuchenden gibt. „Die aktuelle österreichische Rechtslage für den Zugang zur Natur ist unzureichend. Es gibt zwar zahlreiche Bestimmungen, die der Bevölkerung recht weitgehenden Zugang zur Natur garantieren. Vielfach bestehen aber Rechtslücken, die nur durch Interpretationen geschlossen werden können“, so die Arbeiterkammer.

„Betreten verboten“-Schilder in Wäldern
82 Prozent der heimischen Waldflächen sind etwa in privater Hand, alleine die Hälfte davon gehört Kleinwaldbesitzern. Seit 1975 ist es zwar gesetzlich erlaubt, den Wald unentgeltlich zu betreten. Leider treffen Liebhaber der Natur der Arbeiterkammer zufolge aber immer häufiger auf „Betreten verboten“-Schilder. Nicht selten würden zudem noch hohe Parkplatzgebühren anfallen, um überhaupt in den Wald zu kommen. Auch das Sammeln von Pilzen stehe immer wieder zur Diskussion.

Seen oft unzugänglich
Auch bei den rund 25.000 Seen werden immer mehr Ufer in Österreich für die Allgemeinheit unzugänglich. Denn diese wurden in der Vergangenheit mit Villen, Hotels und Zweitwohnsitzen zugebaut. „Oftmals haben nur die Besitzer und zahlende Gäste Zutritt zum Wasser. Viele der großen österreichischen Seen werden vermarktet und kommerzialisiert. Negativbeispiel hier: der Wörthersee. 82 Prozent seines Ufers sind bereits privat“, hieß es von der AK.

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Viele der großen österreichischen Seen werden vermarktet und kommerzialisiert. Negativbeispiel hier: der Wörthersee. 82 Prozent seines Ufers sind bereits privat.

Aussendung der AK

Forderung nach Grundrecht auf Natur
Die Arbeiterkammer, die Naturfreunde Österreich und der Österreichische Alpenverein fordern die Politik auf, ein Grundrecht auf Natur in der österreichischen Verfassung zu verankern. Jede Person soll demnach das Recht haben, „die Naturräume und Landschaften zu Erholungszwecken oder aus Gründen der Wissenschaft oder der Bildung unentgeltlich zu betreten oder sich dort aufzuhalten“. Auch die Aneignung wildwachsender Pilze, Pflanzen, Beeren und Kräuter soll allen im Rahmen der Gesetze für den Eigenbedarf im ortsüblichen Umfang gestattet sein.

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