Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Wüstenrot lenkt aber ein: „Die Wüstenrot Versicherungs-AG wird kein Rechtsmittel vorbringen“, kündigte eine Unternehmenssprecherin an. Bei Neuverträgen komme die betroffene Klausel nicht mehr zur Anwendung, bei Bestandsverträgen würden keine Leistungsablehnungen geltend gemacht und bei Fällen, die bereits abgelehnt worden seien, könnten die Kunden ihre Ansprüche aktiv geltend machen.
VKI hatte geklagt
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die Versicherung wegen der Ausschlussklausel geklagt und recht bekommen. Die Versicherung habe die Deckung bei Covid-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten zu Unrecht verweigert. „Wir erwarten uns, dass den Versicherungsnehmern der ihnen zustehende Rechtsschutz bei pandemiebedingten Rechtsstreitigkeiten nun gewährt wird“, betont VKI-Juristin Marlies Leisentritt.
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