Was bleibt übrig?

Gekürzte Sozialhilfe: Kein Wiener geht leer aus

Politik & Wirtschaft
25.04.2022 06:00

Immer wieder wird Wienern das Arbeitslosengeld gesperrt bzw. die Mindestsicherung gekürzt. Aber ganz ohne finanzielle Unterstützung steht kein Bezieher da. Rund 150 Euro fürs Wohnen werden weiterhin ausbezahlt.

Im März 2022 gab es in Wien 130.235 Mindestsicherungsbezieher, das sind um ein Prozent weniger als noch im Vorjahresmonat. Aber nicht alle Bezieher erhalten den vollen Geldbetrag. Denn immer wieder kommt es zu Kürzungen der Mindestsicherung oder zu Sperren beim Arbeitslosengeld, wie im Fall von Thomas F. - wir berichteten. In Wien stehen 36,1 Prozent (Stand März 2022) dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Ist das nicht der Fall, kommt es zu Kürzungen. In den Vorjahren betraf knapp die Hälfte der Sperren die eigentlichen „Missbrauchsfälle“. Dabei wird zwischen sehr schweren, schweren und geringeren Sanktionen unterschieden.

Bei völliger Arbeitsunwilligkeit kann das Arbeitslosengeld ganz gestrichen werden. Zu temporären Sperren von sechs bis acht Wochen kann es durch Verweigerung oder Vereitelung einer Arbeitsaufnahme oder Schulungsmaßnahme kommen. Bleiben die Kursteilnehmer tageweise unentschuldigt einer Schulung fern, wird das Arbeitslosengeld nur um diese Tage reduziert.

Kein gänzlicher Bezugsausfall
Kommt es zu einer Kürzung, dann steht man trotzdem nicht ganz ohne Unterstützung da. Die MA 40 erklärt: „Von Kürzungen ist immer nur der zuerkannte Betrag für den Lebensunterhalt betroffen, nicht jedoch der Grundbetrag für das Wohnen und eine eventuell gewährte Mietbeihilfe.“ Das ist abhängig vom Bezug, aber im Durchschnitt bleiben am Monatsende 150 Euro übrig. Angesichts der steigenden Mieten in Wien ohnehin nur eine kleine Hilfeleistung.

In Wien jedoch betrifft das mehr als die Hälfte (56,7 Prozent) gar nicht, denn sie sind von der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt befreit. Darunter fallen etwa Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben oder Betreuungspflichten nachkommen müssen. Hinzu kommt, dass ein Großteil (71,5 Prozent) die Mindestsicherung nur als Ergänzungsleistung bezieht, während für 13,2 Prozent der Bezug das einzige Einkommen darstellt. Trotz Pandemie kam es zu einem Rückgang bei Mindestsicherungsbeziehern. Ob sich dieser Trend angesichts der Teuerungen fortsetzt, bleibt abzuwarten.

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