Prozesse in Innsbruck

Verleumdung, Drohung und Spaziergang trotz Corona

Tirol
23.04.2022 07:00

Gleich hintereinander und im selben Saal entschied Richterin Obwieser am Freitag am Landesgericht in Innsbruck über die Schuld und Strafe von drei angeklagten Männern: Einmal wegen Verleumdung, einmal wegen einer gefährlichen Drohung und einmal wegen Gefährdung von anderen.

Als hätte er sein Outfit farblich mit der Robe der Richterin abgestimmt, erscheint ein 22-jähriger Tiroler mit lila Haaren, lila Pulli und lila Schuhen vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, einen Bekannten zu Unrecht als seinen Dealer beschuldigt zu haben. Es ging um drei Kilo Gras.

Erst sagte der 22-Jährige bei der Polizei, er habe das Kraut von dem Bekannten erworben. Als dem Bekannten der Prozess gemacht wurde, nahm er alle Aussagen zurück. Deshalb stand er nun selbst wegen Verleumdung vor Gericht. Aus den Unterlagen zu dem Fall geht für die Richterin ganz klar hervor: Die ersten Aussagen waren richtig, später wollte er seinen Bekannten nur schützen.

Der Strafantrag wird modifiziert, der Angeklagte der falschen Beweisaussage und Begünstigung schuldig gesprochen. Urteil: Vier Monate bedingt. Rechtskräftig.

Anklage wegen einer falschen Übersetzung
Als nächstes erscheint ein 44-jähriger Türke im Verhandlungssaal. Er soll seinem Schwager auf Facebook geschrieben haben: „Ich werde dich auf den Asphalt niederschlagen und dich betteln lassen!“ Der Dolmetscher, den die Richterin herbestellt hatte, findet in der Nachricht allerdings das Wort „schlagen“ nicht: Die erste Übersetzung war falsch. Deshalb ergeht ein Freispruch.

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Ich habe vergessen, dass ich Corona habe.

Der Angeklagte im dritten Prozess

Wohnung trotz Corona verlassen
Der dritte Angeklagte ist mit 18 Jahren der jüngste. Er verließ trotz Covid-Infektion die Wohnung. „Meine Freundin und ich waren beide positiv und wir haben dauernd gestritten. Ich musste kurz Luft schnappen. In dem Moment habe ich vergessen, dass ich Corona habe“, so der Unterländer. Am nächsten Tag wurde er schon wieder negativ getestet, er war zum Tatzeitpunkt wohl nicht ansteckend. Freispruch.

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