Unfassbares Drama in der kleinen Ortschaft Oberhofen am Irrsee (Oberösterreich): Ein Elfjähriger übte mit seiner Mutter das Fahren mit dem Moped. In einem engen und unübersichtlichen Tunnel krachte er frontal gegen einen Traktor. Das Moped ging in Flammen auf. Der Bub erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen. Beim Versuch, Erste Hilfe zu leisten, wurde die Mutter schwer verletzt.
Der 1500-Einwohner-Ort Oberhofen am beschaulichen Irrsee ist in tiefer Trauer. Am Güterweg Steiner ereignete sich am Dienstagnachmittag das schreckliche Drama. Auf einer nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Straße übte der Bub gemeinsam mit seiner Mutter, wie man mit einem Moped fährt. Doch es war eine trügerische Sicherheit. Der Güterweg führt auch durch einen engen und unübersichtlichen Tunnel unter der Westbahn.
Traktor kam Bub entgegen
Genau als der Bub durch den Tunnel fuhr, kam ihm ein Traktor, gelenkt von einem örtlichen Landwirt, entgegen. „Es ist dort dunkel und die Fahrbahn macht eine leichte Biegung“, schildert Feuerkommandant Franz Loibichler gegenüber der „Krone“ die örtlichen Gegebenheiten.
Es kam zur Frontalkollision, das Moped fing sofort Feuer. Die Mutter rannte zum Sohn, zog ihn vom Moped und trug ihn auf eine Wiese. Obwohl die Rettungskräfte schnell vor Ort waren, kam für den Bub jede Hilfe zu spät, er verstarb noch an der Unglücksstelle. Der Traktorfahrer erlitt einen schweren Schock.
Ganzer Ort in Trauer
„Wir sind alle geschockt. Die Familie wurde im Gemeindeamt betreut und bekommt natürlich jede Unterstützung“, ist Oberhofens Bürgermeisterin Elisabeth Höllwarth-Kaiser den Tränen nahe.
Ermittlungen eingeleitet
Die Polizei wird den Unfall - wie üblich - wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Als Beschuldigter wird der beteiligte 69-jährige Traktorfahrer geführt. Ob auch die Frau, die ihrem Kind verbotenerweise das Moped auf einer öffentlichen Straße überließ, mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat, steht noch nicht fest. Wie eine Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft Wels mitteilte, werde man erst nach Vorliegen eines Abschlussberichts der Polizei prüfen können, ob Sorgfaltspflichten verletzt wurden. Eine Obduktion des Leichnams wurde nicht angeordnet.
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