Tödliches Manöver

„Führerschein sofort weg“ keine Option

War es fahrlässige oder grob fahrlässige Tötung? Maximal ein oder drei Jahre Haft - Gutachten entscheiden, auf welche Höchststrafe sich Josef G. (49), der den tödlichen Unfall in Kleinzell (Oberösterreich) ausgelöst hatte, einstellen muss. Seinen Führerschein, den er kurzfristig nach dem Crash abgeben musste, darf er bis auf Weiteres behalten.

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„Sofortiger Führerscheinentzug, auch längerfristig, kommt nur bei Berauschung durch Alkohol oder Drogen infrage“, erklärt Valentin Pühringer, Vize-Bezirkshauptmann von Rohrbach. Weil Polizisten das Verhalten von Josef G. nach dem Unfall am vergangenen Freitag auffällig fanden, riefen sie den Amtsarzt, der den Rohrbacher fahruntauglich schrieb.

„Ich war auf dem Weg ins Spital zur Kontrolle. Der Blutzucker beim Wegfahren passte und es ging mir gut. Nach dem Unfall war ich durch den Wind“, sagte der 49-Jährige im „Krone“-Gespräch. Und, dass er wenig später, „als ich wieder herunten war“, den Führerschein zurückbekam.

„Ist zeitliche Fahruntauglichkeit aufgrund von Medikamenten, gesundheitlichen Problemen oder Übermüdung vorbei, wird der Führerschein wieder aus gefolgt“, erklärt Pühringer. Aber auch, dass es jetzt ein Verwaltungsverfahren gibt, das die Fahrtauglichkeit prüft. In zwei bis drei Wochen wird hier entschieden.

Der Rohrbacher, der den fatalen Crash auslöste, hat – nach eigenen Angaben – wegen epileptischer Anfälle, „die nur im Schlaf auftreten“, einen auf drei Jahre befristeten Führerschein.

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Die beteiligten Fahrzeuge sind sichergestellt, und ein Kfz-Gutachter wurde beauftragt. Es geht darum, den genauen Verlauf des Unfalls zu rekonstruieren.

Ulrike Breiteneder, Staatsanwaltschaft Linz

Warum er nicht merkte, dass er zwei Pkw beim Überholen streifte, ehe beim missglückten Manöver der Wagen von Sarah Schönberger (28) gegen einen Bus flog, kann oder will er nicht erklären. An den Crash erinnert er sich gut. Jetzt muss die Staatsanwaltschaft bewerten, ob sein Verhalten fahrlässig, eine einmalige Verfehlung oder grob fahrlässig, also vermeidbar, gewesen ist.

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