Keine Rückzahlung

Förderung als geschenktes Geld

Salzburg
31.03.2022 20:41
13,2 Millionen Euro hatte das Land zur Förderung von Wohnheimen im Jahr 2021 zur Verfügung. Klare Kriterien, welche Projekte sich für eine Finanzspritze qualifizieren, gibt es aber nicht. Wer ein Wohnheim sanieren möchte, bekommt aber kein Geld. Rückzahlungen gab es in den letzten Jahren überraschenderweise gar keine.

Welcher Bauträger bekommt vom Land finanzielle Unterstützung? Das ist bei der Wohnheimförderung unklar. Zwar sind die Bedingungen geregelt, im Gesetz aber schwammig formuliert.

Keine Unterstützung für Sanierung

„Es braucht volle Transparenz und Aufklärung! Wie sehen die angewendeten Richtlinien aus und wie wurde deren Einhaltung überprüft? Da muss alles auf den Tisch!“, ist sich Grünen-Geschäftsführer Simon Heilig-Hofbauer sicher. Wer ein Heim sanieren will, bekommt aber keine Unterstützung. Das soll laut „Krone“-Infos aber bald geändert werden.

Übrigens: Eigentlich ist die Wohnheimförderung rückzahlbar. Heißt: Das Geld muss von den Projektverantwortlichen zurückgegeben werden. Genau das ist in letzter Zeit aber nicht passiert – das Land hat die Förderung in den vergangenen Jahren zum nicht rückzahlbaren Zuschuss – also zum geschenkten Geld – umgewandelt.

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