Wegen Gefechten auch rund um Atomkraftwerke in der Ukraine wächst nun in Österreich die Sorge vor einem atomaren Zwischenfall. In den heimischen Apotheken kam es deshalb bereits zu Engpässen bei Kaliumjodid-Tabletten. Die Österreichische Gesellschaft für Nuklearmedizin und Molekulare Bildgebung (OGNMB) warnt jedoch eindrücklich vor einer vorbeugenden Einnahme des Medikamentes.
„Eine falsch dosierte, selbst verordnete Einnahme von Jod ist mit möglichen ernsten Gesundheitsrisiken verbunden, ganz besonders für Säuglinge und Kleinkinder“, informierte die Organisation. Die Einnahme von Kaliumjodid biete keinen Schutz vor der Aufnahme anderer Radionuklide in den Körper oder gegen die externe Strahlung von radioaktiven Stoffen in der Luft. Der Aufenthalt in geschlossenen Räumen sei eine geeignete Schutzmaßnahme. Die vorbeugende Einnahme von Kaliumjodid-Tabletten berge vielmehr sogar Gesundheitsrisiken, so die OGNMB.
Im Falle der Beschädigung eines Kernkraftwerks durch kriegerische Handlungen sollten vor allem die Informationen durch die Behörden beachtet werden, die über Rundfunk (Radio, TV), soziale Medien, lokale Hilfsorganisationen, etc. rasch die breite Bevölkerung erreichen. “Die Anordnungen zur Einnahme der Kaliumjodid-Tabletten sind zu befolgen. Hier gilt ganz besonders als erste Maßnahme: Geschlossene Räume aufsuchen und Ruhe bewahren.
Im Fall des Falles habe Österreich genug Kaliumjodid-Tabletten bevorratet, um besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu versorgen. „Diese Situation kann nur durch Panikkäufe gestört werden“, so die OGNMB.
Kaliumjodid-Tabletten bieten nach einem AKW-Unfall durch zeitgerechte Einnahme einen Schutz vor Einlagerung von radioaktivem Jod in die Schilddrüse - die sogenannte Jodblockade - und vermindern so das Risiko, an Schilddrüsenkrebs zu erkranken. Sie bieten jedoch keinen Schutz vor der Aufnahme anderer Radionuklide in den Körper oder gegen die externe Strahlung von radioaktiven Stoffen in der Luft und am Boden.
Um bei einem Reaktorunfall die Strahlenbelastung auch aus diesen Pfaden möglichst gering zu halten, werden von den Strahlenschutzbehörden andere Maßnahmen empfohlen oder angeordnet (z.B. Aufenthaltsbeschränkungen im Freien oder Vermarktungsverbote für kontaminierte Lebensmittel).
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