„Liebeswahn“
Pfarrer 20 Jahre gestalkt: Frau freigesprochen
Seit rund 20 Jahren ist eine inzwischen 79-Jährige hinter einem Pfarrer aus dem Sauerland in Deutschland her. Da sie als schuldunfähig gilt, wird das strafbare Stalking aber nur als krankhafter Liebeswahn gewertet - die Frau wurde freigesprochen.
Wie der 67-jährige katholische Geistliche im Zeugenstand schilderte, hatte ihn die Angeklagte vor mehr als 20 Jahren in einem kleinen Ort kennengelernt und ihn fortan gestalkt und belästigt. Die Frau rief ihn zeitweise täglich an, machte obszöne Geschenke, verzierte sein Auto mit Liebesbotschaften oder führte Nackttänze vor dem Pfarrhaus auf. Immer wieder habe sie seinen Garten außerdem mit Phallussymbolen dekoriert. Bis heute lauere sie ihm regelmäßig auf.
Der jahrelange Terror beeinträchtige seine Lebensqualität erheblich und habe längst gesundheitliche Probleme zur Folge, schilderte der Pfarrer. Mit einer Vielzahl von Strafanzeigen und Prozessen versuchte er seit Jahren vergeblich, sie zu stoppen.

Wer nicht selbstverantwortlich handelt, kann dafür nicht bestraft werden.
Der Richter zur Urteilsbegründung
Frau kann nicht bestraft werden
Zwar wird die Situation des Pfarrers außerordentlich bedauert und auch den Tatbestand der Nachstellung sieht der Vorsitzende Richter erfüllt, wie er in seiner Urteilsbegründung betont. „Doch wer nicht selbstverantwortlich handelt, kann dafür nicht bestraft werden.“ In eine Psychiatrie kann die Frau aber auch nicht eingewiesen werden: Dafür seien die hohen Hürden nicht erfüllt - auch weil sich ihr Wahn ausschließlich auf den Pfarrer beziehe.
Nach Überzeugung des psychiatrischen Gutachters leidet die Frau an einem „klassischen Liebeswahn“, der es ihr nicht ermögliche, ihr Verhalten zu kontrollieren. Zudem beeinträchtige ein Hirnschaden ihre Impulskontrolle. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.
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