Aufregung um ein kleines Weißbüscheläffchen! Wie erst jetzt bekannt wurde, stießen Polizeibeamte in der, unweit zur Vorarlberger Grenze gelegenen deutschen Gemeinde Dietmannsried (Bayern) bereits Anfang Dezember in einer Wohnung auf ein dort gehaltenes Weißbüscheläffchen. Das Tier war augenscheinlich gesund, wurde jedoch nicht artgerecht gehalten - so musste es ganz alleine ohne Artgenossen und in einem räumlich nicht geeigneten Umfeld leben. Aus diesem Grund wurde das exotische Tier durch die Beamten sichergestellt.
Das zuständige deutsche Veterinäramt erließ gegen die Tierhalterinnen einen Auflagenbescheid zur Nachbesserung der Haltungsbedingungen, zudem wurden durch die Staatsanwaltschaft Kempten Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutz- und das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet.
Erste Erkenntnisse ergaben, dass das Tier im Alter von nur zwei Wochen an die jetzigen Besitzerinnen verkauft wurde, weshalb gegen den Verkäufer ein entsprechendes Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Dessau geführt wird.
Grundsätzlich ist das Halten eines Weißbüscheläffchens nur dann erlaubt, wenn dies zuvor durch die örtliche Kreisverwaltungsbehörde genehmigt wurde und die entsprechenden, strengen Haltungsbedingungen gegeben sind.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.