Die Wogen gehen hoch, im Verhandlungssaal wird es nicht nur ein Mal laut. Ein 60-jähriger ehemaliger Bank-Leiter legte bei Auflösung des Dienstvertrages einen nicht gültigen Pensions-Zusatzvertrag vor. 900.000 Euro habe er so geltend machen wollen. Der Vertrag war jedoch bereits seit fast 30 Jahren ungültig.
Als der Angeklagte mit 30 Jahren Geschäftsführer der Bank-Filiale wurde, wurde ihm eine Zusatzpension angeboten. Der Vertrag wurde aufgesetzt, jedoch nie unterschrieben. Ein paar Jahre später zog der Mann in eine Dienstwohnung. Laut Protokollen von damals und seinen eigenen Aussagen, tauschte er seinen Anspruch auf die Zusatzpension gegen die Dienstwohnung. Allerdings wohnte er nur drei Jahre darin.
Rund 30 Jahre nach Eintritt in die Firma wollten sich diese und der Angeklagte voneinander trennen. Eine angebotene Prämie von 50.000 Euro lehnte er ab – es war ihm zu wenig.
Ungültigen Vertrag vorgelegt
Kurz vor der Aufsichtsratssitzung, bei der über das Ende des Dienstverhältnisses diskutiert wurde, schickte der Mann per Mail ein paar Kopien: einige zeigten die ersten Seiten des Pensionsvertrags, die letzte Seite die Unterschriften des Dienstvertrags. Für das Unternehmen war das ein klarer Betrugsversuch. Für Verteidiger Markus Orgler ein Versehen.
Sie wollten vormachen, dass die Vereinbarung gültig ist!
Der Staatsanwalt zum Angeklagten
„Sie wollten vormachen, dass es diese Vereinbarung gibt und dass sie gültig ist – obwohl man 30 Jahre nicht darüber geredet hat“, so der Staatsanwalt. Er bezeichnet die Tat als plump, dumm und unvernünftig.
Urteil: Zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt. Begründung: Mit dem Zusatzvertrag habe der Mann die Firma zur Weiterbeschäftigung und einem höheren Lohn drängen wollen. Der Verteidiger meldet Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
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