NS-Verherrlichung

Wo machen wir Propaganda? Na auf der eigenen Haut!

Burgenland
17.12.2025 16:00

Das tätowierte Hakenkreuz am Oberarm war eine „b’soffene G’schicht“, die SS-Runen am Unterarm seien missverstanden worden: Saftige Haftstrafe wegen Wiederbetätigung für einen Südburgenländer, dessen Lebensgefährtin ja eh der Volksgruppe der Roma angehört.

So zwischendurch streut die Vorsitzende des großen Schöffensenats am Landesgericht Eisenstadt sogar die Frage ein, ob sich der Angeklagte denn mit dem NS-Gedankengut identifizieren könne. „Es gibt nichts zu beschönigen aus dieser Zeit. Meine Lebensgefährtin gehört der Volksgruppe der Roma an.“ Und überhaupt: „Es war eine b’soffene G’schicht. Ich hatte drei Promille“, sagt der Südburgenländer, der aus der Justizanstalt Josefstadt vorgeführt wurde. Dort sitzt er wegen eines anderen Delikts in U-Haft.

„An die SS habe ich nicht gedacht“
Ende März habe ihm ein Freund, der selbst eines hatte, ein Hakenkreuz auf den rechten Oberarm tätowiert. Durchmesser: Fünf Zentimeter. Am selben Abend stach sich der 28-Jährige die zwei S der Schutzstaffel auf den linken Unterarm. „Ich wollte es einmal selbst probieren.“ Und nein, an die SS habe er dabei keine Sekunde gedacht. „Für mich waren es zwei Blitze.“

Und der nächste Vollrausch
Wochen später, angeblich wieder im Vollrausch, kam die Zahl 88 dazu, die in dieser Szene für „Heil Hitler“ steht. H ist der achte Buchstabe im Alphabet. Apropos: 1312 ist auch auf seiner Haut zu lesen. Das bedeutet „All Cops are Bastards.“ Kommt super an bei Polizisten! Erwähnt sei auch, dass sich der Angeklagte laut einer Zeugin mit „Führer“ ansprechen ließ.

Ein farbloser Typ
Aus dem Hakenkreuz ist mittlerweile ein Fenster geworden, die SS-Runen sind jetzt irgendwas, den 88-er hat er noch. „Ich habe gespürt, dass irgendwas nicht passt. Und ich wollte wieder kurzärmelig unter die Leute gehen können. Leider hatte ich keine Farbe mehr, um die Zahl 88 auszubessern.“

Nach rund 200 Minuten sind die drei Märchenstunden zu Ende: Nicht zuletzt wegen der anzurechnenden Vorstrafen wegen Diebstahls, Nötigung und Drogenhandels fasst der Mann 20 Monate unbedingte Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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